Wassergefährdende Stoffe - AwSV -

Wenn ein wassergefährdender Stoff bei der Lagerung oder dem Transport austritt und in ein Gewässer, eine Abwasseranlage (Kanal) oder in den Boden eindringt, so ist dies unverzüglich der Unteren Wasserbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen.

Beschreibung

Beschreibung

Auf Grund der Wassergesetze (Wasserhaushaltsgesetz -WHG- (Öffnet in einem neuen Tab)Landeswassergesetz -LWG- (Öffnet in einem neuen Tab)), sind bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Prüfungen durch zugelassene Sachverständige (Öffnet in einem neuen Tab) vorgeschrieben. Anlagen ab 1.000 Liter Fassungsvermögen sind bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bedürfen einer Eignungsfeststellung gemäß § 63 WHG. Für einige serienmäßig hergestellten Anlagen ist die Eignungsfeststellung schon ab Werk erteilt worden.

Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere:

  • Säuren,
  • Laugen,
  • Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,
  • Flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe,
  • Alkohole,
  • Stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,
  • Gifte, die geeignet sind, die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

Anlagen zum Umgang (Lagern, Abfüllen und Umschlagen) mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer (Grundwasser) nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz). Die Anlagen müssen, wenn sie einwandig sind, in einer medienbeständigen Wanne lagern oder doppelwandig und mit Leckanzeigerät, festem Füllanschluss und Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) versehen sein.

Für Betreiber von Tankanlagen (Heizöl - Diesel) können die einzelnen Prüfpflichten einem Faltblatt (s. Links und Downloads) entnommen werden. Die Neuerrichtung oder wesentliche Änderung einer Heizölverbraucheranlage ist der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen (s. Formulare). Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde gern zur Verfügung.