Immissionsschutz
Immissionsschutz bedeutet, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Grundlage und Instrument ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Vielzahl von Rechtsverordnungen. Kurzum: Wenn es raucht, stinkt oder scheppert, ist zu prüfen, ob eine schädliche Umwelteinwirkung nach diesem Gesetz zu befürchten ist.
Beschreibung
Beschreibung
- Untere Immissionsschutzbehörde (Öffnet in einem neuen Tab): Aufgabe einer Immissionsschutzbehörde ist es, die Einhaltung von immissionsschutzrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, elektromagnetische Felder, Licht und ähnliche Einwirkungen zu überwachen. Die Stadt Duisburg ist somit für die Genehmigung, Zulassung und Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können. Betroffen sind besonders Gewerbebetriebe.
- Ausnahmegenehmigung für Nachtarbeit (Öffnet in einem neuen Tab): Informationen rund um das Thema Nachtarbeit sind für Sie in einem Informationsblatt vorbereitet.mehr....
- Umweltinspektion genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG: (Öffnet in einem neuen Tab) Nach § 52 BImSchG haben die zuständigen Umweltschutzbehörden, Anlagen die im besonderen Maße geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImschG, regelmäßig zu überwachen. Diese Überwachung findet als medienübergreifende Umweltinspektion unter Beteiligung der Unteren Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörde statt. Die Umweltinspektionen werden nach einem risikobasierten Plan in Abständen zwischen 1,5 und 5 Jahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Inspektionen werden nach § 10 Abs.2 Nr. 4 des Umweltinformationsgesetzes an dieser Stelle veröffentlicht (Öffnet in einem neuen Tab).
- Bekanntgaben gemäß § 3a UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht (Öffnet in einem neuen Tab) für Vorhaben Duisburger Firmen, die in der Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde Duisburg liegen, werden an dieser Stelle veröffentlicht. (Öffnet in einem neuen Tab)