Trinkwasser - Trinkwasserschutzzonen
In Duisburg gibt es vier Wasserwerke, die Grundwasser und Rheinuferfiltrat fördern, um es dann nach der vorgeschriebenen Aufbereitung nach Trinkwasserverordnung als Trink- und Brauchwasser den Bürgern zur Verfügung zu stellen.
Beschreibung
Beschreibung
Zu diesen Wasserwerken gehören:
- das Wasserwerk Bockum / Wittlaer (Stadtwerke Duisburg AG)
- das Wasserwerk Mündelheim (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft)
- das Wasserwerk Rumeln (Stadtwerke Duisburg AG)
- und das Wasserwerk Binsheimer Feld (Wasserverbund Niederrhein GmbH)
Wasserschutzgebiete & Trinkwasserschutzzonen
Drei Wasserwerke haben entsprechende Wasserschutzgebiete, die in Schutzzonen eingeteilt und durch eine Wasserschutzgebietsverordnung besonders geschützt sind.
Jedes Wasserschutzgebiet ist wiederum in 3 Schutzzonen aufgeteilt
- Trinkwasserschutzzone I
- Trinkwasserschutzzone II
- und Trinkwasserschutzzone III (evtl. IIIa und IIIb)
In diesen Zonen unterliegen alle Handlungen, die Einfluss auf die Grundwasserqualität haben können, wie z. B. Bauarbeiten, Einbau von Recyclingbaustoffen, Straßen- und Wegebau oder auch gewerbliche Nutzungen, der Genehmigungspflicht oder sind ganz verboten.
Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen oder Befreiungen von Verboten ist die Untere Wasserbehörde zuständig.