Trinkwasser - Trinkwasserschutzzonen

In Duisburg gibt es vier Wasserwerke, die Grundwasser und Rheinuferfiltrat fördern, um es dann nach der vorgeschriebenen Aufbereitung nach Trinkwasserverordnung als Trink- und Brauchwasser den Bürgern zur Verfügung zu stellen.

Beschreibung

Beschreibung

Zu diesen Wasserwerken gehören:

  • das Wasserwerk Bockum / Wittlaer (Stadtwerke Duisburg AG)
  • das Wasserwerk Mündelheim (Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft)
  • das Wasserwerk Rumeln (Stadtwerke Duisburg AG)
  • und das Wasserwerk Binsheimer Feld (Wasserverbund Niederrhein GmbH)

Wasserschutzgebiete & Trinkwasserschutzzonen 

Drei Wasserwerke haben entsprechende Wasserschutzgebiete, die in Schutzzonen eingeteilt und durch eine Wasserschutzgebietsverordnung besonders geschützt sind.

Jedes Wasserschutzgebiet ist wiederum in 3 Schutzzonen aufgeteilt 

  • Trinkwasserschutzzone I
  • Trinkwasserschutzzone II
  • und Trinkwasserschutzzone III (evtl. IIIa und IIIb)

In diesen Zonen unterliegen alle Handlungen, die Einfluss auf die Grundwasserqualität haben können, wie z. B. Bauarbeiten, Einbau von Recyclingbaustoffen, Straßen- und Wegebau oder auch gewerbliche Nutzungen, der Genehmigungspflicht oder sind ganz verboten.

Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen oder Befreiungen von Verboten ist die Untere Wasserbehörde zuständig.