Abfall- und Kreislaufwirtschaft / Circular Economy

Unter Abfall versteht man nicht mehr benötigte Überreste im festen Zustand sowie Flüssigkeiten und Gase in Behältern. Chemische Rückstände werden auch als Abfallstoffe bezeichnet. Abfall kann man auch als falsches Material, zur falschen Zeit, am falschen Ort bezeichnen. Deshalb wird auch hierfür oft die Bezeichnung Wertstoff verwendet.

Beschreibung

Beschreibung

Die europäische Gesetzgebung hat die Ziele der Abfallwirtschaft mit der Abfallrahmenrichtlinie definiert (2008/98/EG). Die Abfallhierarchie sieht demnach wie folgt aus:

  • Vermeidung
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Recycling
  • sonstige Verwertung (z. B. energetische Verwertung)
  • Beseitigung

Grundsätzlich sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit und in zweiter Linie vor sonstigen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren einer Wiederverwendung (z.B. durch Reinigung oder Reparatur) zuzuführen.

Die Abfallwirtschaft umfasst das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen sowie Tätigkeiten, die von Maklern und Händlern vorgenommen werden. 

Die Ziele der Kreislaufwirtschaft sind bereits bei der Produktion von Erzeugnissen zu beachten. Der Umgang mit Abfällen ist in einer sehr komplexen Gesetzgebung geregelt. Unter Fachleuten gilt die Kreislauf- und Abfallwirtschaft als der am stärksten durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regulierte Wirtschaftsbereich. Die Zahl der Einzelregelungen wird auf ca. 40.000 geschätzt (Quelle: BEW-Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft, Duisburg).

Als Sonderordnungsbehörde ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde zuständig für:

  • Überwachung der Abfallentsorgung (Industrie, Gewerbebetriebe)
  • Erlaubnisse und Anzeigen für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
  • Prüfung von Entsorgungsnachweisen/ Begleitscheinen (Abfallregister) 
  • Planfeststellung und Genehmigung von Deponien (DK 0) 
  • Vergabe von Kennnummern für Erzeuger, Beförderer, Makler und Entsorger 
  • Beratung der Abfallbesitzer über geeignete Abfallbeseitigungsanlagen 
  • Überwachung des Aufbringens vom Klärschlamm und Bioabfällen 
  • Überwachung der Handhabung und der Entsorgung von Gefahrstoffen und Chemikalien 
  • abfallrechtliche Marktüberwachung im Rahmen der Produktverantwortung

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