Lebensmittelüberwachung

Durch die Arbeit des Lebensmittelüberwachungsamtes in Form von Betriebskontrollen und der Entnahme von Proben wird sichergestellt, dass die Vorschriften des Lebensmittelrechts von allen Betrieben und Gewerbetreibenden, die Lebensmittel erzeugen, herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, eingehalten werden. Die amtliche Überwachung schließt neben den Lebensmitteln auch die Produktgruppen Kosmetika, Spielwaren, Wasch- und Reinigungsmittel Tabakerzeugnisse und andere Bedarfsgegenstände ein.

Beschreibung

Beschreibung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung soll einerseits die Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung  als auch den redlichen Hersteller und Handel schützen. Die EU verfolgt dabei ein umfassendes Ziel: den Schutz vom Stall bis auf den Tisch. Dieses Ziel verfolgt Duisburg mit der "Stabsstelle Verbraucherschutz", in dem das Lebensmittelüberwachungsamt  eine der tragenden Säulen darstellt. 

Verbraucherbeschwerden können persönlich, schriftlich, telefonischoder per E-Mail LebensmittelueberwachungStadt-Duisburgde übermittelt werden.

Anonyme Hinweise helfen der Überwachung wenig, da Rückfragen nicht möglich sind. Sie helfen auch nicht dem Verbraucher, da er nicht über das Ergebnis der Ermittlungsarbeiten informiert werden kann.

Beschwerdeproben aus den o.g. Produktgruppen können beim Lebensmittelüberwachungsamt,  Meidericher Str. 14, 47058 Duisburg und bei allen Bürger-Service-Stationen der Bezirksämterabgegeben werden.