Untersuchungen in Frage der Beihilfefähigkeit bei Beamtinnen und Beamten

Durchgeführt werden ärztliche Untersuchungen und gutachterliche Stellungnahmen zur Notwendigkeit und Umfang der beihilfefähigen Aufwendungen
(z. B. Krankenhausbehandlung oder Medikamentenverordnungen in Zweifelsfällen) bei Beamtinnen und Beamten.

Beschreibung

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Sprech-/Öffnungszeiten:

Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr gebeten.