Belehrungsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) im Lebensmittelbereich
Eine Belehrungsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, und bei diesen Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall.
Beschreibung
++++ Achtung, aktuelle Informationen erhalten Sie ausschließlich telefonisch von montags – donnerstags, in der Zeit von 10:30 – 12:00 Uhr, unter der Rufnummer 0203/283 4447 ++++
Es findet eine Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes statt.
Um eine Belehrungsbescheinigung zu erlangen, muss der Antragsteller entweder in Duisburg wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Duisburg sein!
Bitte beachten Sie: Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Der Antragsteller muss zur Belehrung persönlich erscheinen!
Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.
Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, erhalten die schriftliche Belehrung - soweit möglich - in ihrer Muttersprache. Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers (Verwandter/Bekannter des Antragstellers, k e i n e Minderjährigen) erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt. Seit dem 1. 2. 2016 muss der Dolmetscher sich ausweisen und unterschreiben, dass er die Belehrung gewissenhaft übersetzt hat.