Belehrungsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) im Lebensmittelbereich

Eine Belehrungsbescheinigung wird benötigt, wenn Sie gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben, und bei diesen Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommen. Dies ist u.a. im Bereich der Gastronomie, in Altenpflegeheimen und in Kindergärten der Fall.

Beschreibung

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++++ Achtung, telefonisch sind wir ausschließlich dienstags und donnerstags in der Zeit von 10:30 – 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0203/283 4447 erreichbar. Nutzen Sie bitte bevorzugt die Online-Terminvergabe (s. Details!)++++



Es findet eine Belehrung nach dem § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes statt.

Um eine Belehrungsbescheinigung zu erlangen, muss der Antragsteller entweder in Duisburg wohnen oder der Hauptsitz des Arbeitgebers muss in Duisburg sein!

Bitte beachten Sie: Bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.

Der Antragsteller muss zur Belehrung persönlich erscheinen!

Bitte klären Sie die Betreuung Ihrer Kinder: Kleinkinder bringen Sie bitte während der Zeit der Belehrung zu einer Aufsichtsperson.

Personen, welche die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, erhalten die schriftliche Belehrung - soweit möglich - in ihrer Muttersprache. Die mündliche Belehrung dieser Personen muss in Anwesenheit eines Dolmetschers (Verwandter/Bekannter des Antragstellers, k e i n e  Minderjährigen) erfolgen, der der belehrten Person die zentralen Inhalte der mündlichen Belehrung übersetzt.