Betäubungsmittel im Reiseverkehr
Betäubungsmittel sind Arzneimittel, die wegen eines hohes Suchtpotentials sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Reisende, die auf Betäubungsmittel angewiesen sind, benötigen für die Mitnahme der Medikamente im Ausland eine beglaubigte Bescheinigung ihres Arztes (vollständig ausgefüllt). Diese Bescheinigung wird dann im letzten Schritt im Gesundheitsamt beglaubigt.
Beschreibung
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Auf folgendes ist hinzuweisen:
Bei Reisen innerhalb des „Schengenraums“ ist das Formular „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 74 des Schengener Einfuhr-bestimmung) (Öffnet in einem neuen Tab)“ vom Arzt/Ärztin vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Bei Reisen in „Nicht-Schengen-Staaten“ informieren Sie sich bitte selbst bei der diplomatischen Vertretung des Urlaubslandes über die Einfuhr-bestimmungen.
Im Regelfall wird das Formular „Certificate for the carrying bei travellers under treatment of medical preparations containing narcotic drugs and/or psychotropic substances (Öffnet in einem neuen Tab)“ empfohlen und akzeptiert.