Hygieneüberwachung
Durch routinemäßige bzw. anlassbezogene Begehungen wird die Einhaltung hygienischer Anforderungen in Einrichtungen, die der gesetzlich festgelegten Hygieneüberwachung unterliegen, überprüft.
Beschreibung
Beschreibung
Die Hygieneüberwachung umfasst unter anderem die Überwachung der Betriebe nach der Hygieneverordnung. Hierzu zählen u. a. Piercing- und Tattoostudios, Fußpflege- und Kosmetikbetriebe.
Nach § 6 Abs. 2 der Hygiene-Verordnung NRW sind Hygienebetriebe dazu verpflichtet sich beim Gesundheitsamt anzumelden.
Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung/ Selbstauskunft von Hygienebetrieben | Stadt Duisburg (Öffnet in einem neuen Tab).