Sprechstunde des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD)

Seiteneinsteiger-Untersuchung

Alle neu eingereisten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien werden im KI (Kommunales Integrationszentrum) zur Fortsetzung ihrer Schullaufbahn beraten und dem KJGD zur ärztlichen Schuleingangsuntersuchung zugewiesen.

Die Untersuchung beinhaltet einen Hör- und Sehtest, eine allgemeine körperliche Untersuchung und die Prüfung des Impfstatus. Bei Auffälligkeiten werden weitere Diagnostik bzw. erforderliche Behandlungen veranlasst. Besondere gesundheitliche Befunde, die im Schulalltag berücksichtigt werden müssen, werden der Schule mitgeteilt. 

Wenn der Schüler oder seine Familienangehörigen unzureichende Deutschkenntnisse haben, so sollten sie zur Untersuchung unbedingt eine/n Dolmetscher /in mitbringen. Gelegentlich bietet das KI eine Begleitung durch Migrationsberater/innen an, die dolmetschen können und der Familie bei eventuell erforderlichen Maßnahmen Hilfestellung gewähren. 

 

Untersuchung bei Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht

Die Untersuchung von Schülerinnen und Schülern bei Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht aus gesundheitlichen Gründen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 0203 283 6148 möglich. Mitzubringen sind aktuelle ärztliche Befunde über die Erkrankung, die die Befreiung vom Sportunterricht begründen.

Es kann eine vollständige Sportbefreiung oder eine Befreiung von bestimmten Sportdisziplinen empfohlen werden.

Untersuchung bei Antrag auf vermehrten Sportunterricht

Wenn Schülerinnen und Schüler an vermehrtem Sportunterricht (z.B. Leistungskurs Sport) in der Schule teilnehmen, müssen sie nachweisen, dass dies aus ärztlicher Sicht möglich ist.

Wenn eine Untersuchung im Gesundheitsamt gewünscht wird, so sollte telefonisch ein Untersuchungstermin vereinbart werden. Handelt es sich um mehrere Schüler/innen eines Kursus, kann die/der Sportlehrer/in oder ein Beauftragter einen Termin für alle mit dem KJGD vereinbaren.

Untersuchung auf Antrag der Schule oder des Schulverwaltungsamtes

Die Schulleitung kann dem KJGD Schülerinnen oder Schüler zur Begutachtung zuweisen, wenn der Verdacht auf gesundheitliche Beeinträchtigungen besteht, bei häufigen Schulversäumnissen oder zur Beurlaubung während eines Kuraufenthaltes. 

Das Schulverwaltungsamt kann dem KJGD Schülerinnen und Schüler bei Antrag auf Schülerfahrtkostenerstattung zuweisen. 

Der KJGD lädt die/den Schüler/in in die Sprechstunde ein. Ärztliche Atteste und aktuelle ärztliche Befunde müssen beim Termin vorgelegt werden.

Kindergartenaufnahmeuntersuchung

Wird zur Zeit nicht angeboten.