Aufenthaltsstipendium der Stadt Duisburg und der IG Duisburger Künstler

Die Ausschreibung erfolgt für die Genres Bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst.
Die Aufenthaltsdauer beträgt 1 Jahr (01. Januar-31. Dezember 2025). Von den Stipendiaten wird erwartet, dass sie in dieser Zeit in Duisburg leben und arbeiten. Parallele Stipendien während des Aufenthalts in Duisburg sind anzuzeigen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen
• ihre Ausbildung vor mindestens einem Jahr abgeschlossen haben
• dürfen nicht älter als 40 Jahre sein
• im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass sie ihre künstlerische Arbeit mit Bezug zu Duisburg beginnen oder fortsetzen wollen.

Beschreibung

Beschreibung

Der Umfang des Stipendiums umfasst die kostenlose Vergabe eines Ateliers inclusive der Betriebskosten.
Außerdem wird die Unterbringung in einer Wohnung getragen, dass beinhaltet die Miete, incl. der Nebenkosten (Betriebskosten, Heizkosten und Wasser). Die Wohnung ist teilmöbliert. Stromkosten und GEZ-Gebühren sind nicht Bestandteil des Stipendiums.
Mindestens eine Ausstellung wird für das Aufenthaltsstipendium möglich gemacht.