Änderung des Schutzstatus von Tropenhölzern

Auf der letzten internationalen Konferenz zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten im September/Oktober 2016 wurde beschlossen, weitere Baumarten/Holzarten neu unter Schutz zu stellen. Für bereits geschützte Holzarten werden künftig nicht nur Rohhölzer, sondern auch Teile und Erzeugnisse (z.B. Musikinstrumente, Handwerkszeug) unter die Vermarktungsregelungen gefasst.

Beschreibung

Beschreibung

Sollten Sie Rohholz und/oder Produkte (Musikinstrumente, Handwerkszeug wie z.B. Stricknadeln, Schreibgeräte wie z.B. Kugelschreiber oder Küchengeräte wie Pfeffermühlen etc.) von geschützten Arten wie Ebenholz, Brasilianisches Rosenholz, Afrikanisches Palisander usw. besitzen, wird empfohlen, den Besitz bis zu diesem Stichtag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg anzumelden. Durch die Meldung vor diesem Datum soll ermöglicht werden, dass der Besitz der Hölzer ohne Nachweis der Herkunft (Einfuhrdokument, Rechnung, Kaufbeleg o.ä.) als legal angesehen wird. Ab Anfang Februar ist dann für den Besitz geschützter Holzarten die legale Herkunft nachzuweisen. Unter Umständen sind ab diesem Datum für Ausfuhren in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Dokumente erforderlich.