Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen gewerblichen schweren und leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen
Einleitung
Eine Vielzahl von Kommunen in Deutschland sieht sich einer teilweise erheblichen Stickstoffdioxid-Belastung ausgesetzt. Die Bundesregierung hat daher ergänzend zu dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“ ein Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität am 2. Oktober 2018 vorgestellt, das mit weiteren Maßnahmen helfen soll, die Luftqualität und damit den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in belasteten Städten und anliegenden Landkreisen effektiv zu verbessern.
Mit diesem Ziel regelt diese Förderrichtlinie die Förderung der Nachrüstung von gewerblichen schweren Handwerkerund Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen. Dabei dient das Regelfallkriterium einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen einer Orientierung, nicht indes eines trennscharfen Abgrenzungswertes.
Die Abgrenzung der schweren und leichten Handwerker- und Lieferfahrzeuge erfolgt gemäß der nachfolgenden Nummer 2 über die unterschiedliche Emissionsgenehmigung, welche bei der ursprünglichen Typgenehmigung der Fahrzeuge zugrunde lag.
Schwere Handwerker- und Lieferfahrzeuge, wie etwa Fahrzeuge von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder Zustelldiensten, sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.
Fördergegenstand
- Nachrüstung von leichten und schweren gewerblich genutzten Handwerker-und Lieferfahrzeugen der Fahrzeugklassen N1 und N2 (für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 3,5 bzw. 3, 5 bis 7, 5 Tonnen und Zuordnung zu den Schadstoffklassen der Stufe A und B gemäß der Richtlinie 70/220/EWG (Euro 3 und 4) oder den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, die überwiegend in einer der im Anhang II genannten Kommunen und anliegenden Landkreisen eingesetzt werden (siehe Förderrichtlinie).
- Gefördert werden dabei System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Förderquote (Beihilfeintensität) beträgt höchstens:
- 40 Prozent der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei großen, ·
- 50 Prozent der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei mittleren oder ·
- 60 Prozent der Umrüstungskosten (Systemkosten und externen Einbaukosten) bei kleinen Unternehmen,
und ist im Rahmen der Förderrichtlinien bei leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen auf einen Höchstbetrag von 3 800 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019, auf einen Höchstbetrag von 3 000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019 sowie bei schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen auf einen Höchstbetrag von 5 000 Euro pro Fahrzeug bei einer Antragstellung bis zum 31. Mai 2019, auf einen Höchstbetrag von 4 000 Euro bei einer Antragstellung ab dem 1. Juni 2019 begrenzt.
Diese Förderbeträge dürfen pro Fahrzeug nur einmal gewährt werden. Laufende Betriebskosten im Anschluss an die erfolgte Nachrüstung sind nicht förderfähig.
Antragstellung
Anträge sind in schriftlicher Form unter Angabe der Anzahl der umzurüstenden Fahrzeuge und deren Schadstoffklassen an folgende Anschrift zu richten:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Referat II.2
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Der Direktlink ins Antragsportal ist auf der Internetseite der BAV unter
- Antrag zur Nachrüstung von leichten Handwerker und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen Link (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag zur Nachrüstung von schweren Handwerker und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen Link (Öffnet in einem neuen Tab)
Zur Erstellung förmlicher Förderanträge ist das elektronische Formularsystem easy-Online (https://foerderportal.bund.de/easyonline (Öffnet in einem neuen Tab)) zu verwenden.
Weiterführende Informationen können Sie den unter Downloade beigefügten Förderrichtlinien, sowie der Infoseite der BAV (Öffnet in einem neuen Tab) entnehmen.