LRP Duisburg - Ursachenanlayse, Maßnahmen, Wirkungen

Ursachenanalyse

Als wesentliche Quelle der Emissionen in Duisburg ist die Industrie gefolgt vom Verkehrsbereich zu erkennen. Dies ergibt ein Vergeilch der PM10 und NOx - Emissionen aus den Quellbereichen Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr. Die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen werden in der folgende Tabelle (Download) für Duisburg dargestellt.

Betroffenheit und Ampelkarte

In Duisburg sind Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 57 km von erhöhten Feinstaub- bzw. Stickstoffkonzentrationen betroffen (Hauptverkehrsstraßen gemäß Belastungskarte). An diesen Straßen wohnen insgesamt rund 42 000 Menschen. Durch das Reizgas NO2 nehmen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. In Duisburg leben ca. 20.300 Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhter Stickstoffdioxidbelastung. Das Landesumweltamt hat unter Einrechnung der lokalen Verkehrsbelastung die sogenannte Ampelkarte erstellt, die für PM 10 und Stickstoffdioxid die Belastung an Duisburger Straßen ausweist. Dies finden Sie hier als PDF-Datei zum Dowloaden.

Maßnahmen zur Luftreinhaltung

Wesentlicher Teil des Luftreinhalteplanes sind die Maßnahmen. Wesentliche Maßnahme ist die Einrichtung der Umweltzone (Öffnet in einem neuen Tab). Im Luftreinhalteplan erfolgt die Maßnahmendarstellung nach Raumbezug gegliedert:

  • regional wirkende Maßnahmen in allen drei Teilplänen des Ruhrgebiets
  • städteübergreifende Maßnahmen im Teilplan West (Duisburg, Mülheim, Essen, Oberhausen) und
  • stadtbezogene Maßnahmen mit zeitlicher Staffelung.

Der Maßnahmenkatalog umfasst ca. 107 Maßnahmen im Teilplan Ruhrgebiet West. Im Wesentlichen sind verkehrliche Maßnahmen enthalten, insbesondere die Einrichtung von Umweltzonen sowie verkehrliche Einzelmaßnahmen an weiteren Belastungsschwerpunkten. Ergänzt werden sie durch industriell wirkende, verkehrs- und städteplanerische Maßnahmen. Außerdem werden Maßnahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des Öffentlichen Personennahverkehrs aufgeführt. Die Stadt Duisburg hat hierzu eine kritische Stellungnahme an die Bezirksregierung abgegeben. Die meisten Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in ihrer Wirkung quantifizierbar und wurden bereits im Vorfeld der Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw. eingeleitet. 

Wirkung der Maßnahmen

Im Jahr 2010 werden ohne zusätzliche Maßnahmen weiterhin Grenzwertüberschreitungen für NO2 und PM10 zu erwarten sein. Die meisten Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in ihrer Wirkung quantifzierbar und wurden bereits im Vorfeld der Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw. eingeleitet. Weiteres hierzu können Sie der folgenden PDF-Datei entnehmen.

Fristverlängerung Notifizierung zur Einhaltung der PM10-Grenzwerte

Die Grenzwerte für PM 10 sind schon seit 1.1.2005 verbindlich. In mehr als 40 % der Gebiete und Ballungsgebiete in der EU werden die Feinstaubgrenzwerte nach wie vor überschritten, so insbesondere in den großen Ballungsgebieten und industriell geprägten Räumen. Deshalb hat die EU den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die EU RL 2008/50/EG (am 11.6.2008 in Kraft getreten) legt fest, dass die Mitgliedstaaten der EU, bei ungünstigen klimatischen Bedingungen oder Ferntransport, die Fristen bis zu drei Jahre nach dem 11.6.2008 für die Einhaltung der PM 10 Grenzwerte, also maximal bis 11.6.2011, verlängern lassen können. Da die Grenzwerte wahrscheinlich nicht eingehalten werden und mit den bisherigen Maßnahmen erkennbar auch nicht bis 2010 (auf NRW Ebene der Zeitpunkt für die Evaluation der Wirksamkeit des Luftreinhalteplanes durch das Land), muss das Land NRW derzeit alle entsprechenden Gebiete an die EU notifizieren. Gemeinsam mit dem Bund wird NRW die nach EU Recht mögliche Fristverlängerung für die Einhaltung des Grenzwertes für Feinstaub bis 2011 beantragen. Für Duisburg wird die EU die Entscheidung über die Fristverlängerung vermutlich erst Ende 2010 fällen.