Städtebauliche Verträge
Der städtebauliche Vertrag ist ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren im Rahmen von städtebaulichen Projekten. Er wird meist im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren geschlossen.
Beschreibung
Die Stadt überträgt einem privaten Investor oder Bauherrn die Planung und Herstellung einer öffentlichen Straße und / oder anderer städtebaulicher Maßnahmen, die Folge oder Voraussetzung seines Bauvorhabens sind.
Als Grundlage wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem privaten Investor oder Bauherrn geschlossen.
Die häufigsten Arten von städtebaulichen Verträgen:
- Erschließungsvertrag (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB)
- Folgekostenvertrag (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BauGB)
- Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 S. 1 BauGB)