Ummeldung von ausländischen Einwohnern ohne EU-Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb von Duisburg umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Fahrzeughalterinnen / Fahrzeughalter müssen auch die Anschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB I) ändern lassen.
Details
Dokumente
- Nationalpass
- bei Fahrzeughaltern: Fahrzeugschein bzw. ZB I
- bei Fahrzeughaltern: Prüfbescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung
- Wohnungsgeberbescheinigung
- die Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein / ZB I beträgt die Gebühr im Regelfall 12,00 €.
Es können weitere Gebühren anfallen.
Bemerkung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen, können Sie sich auch in einer der Bürgerservice-Stationen ummelden.