Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses einen Untersuchungsberechtigungsschein für den Arzt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Bei Beantragung oder Abholung durch Dritte, Personalausweis des Beauftragten
- Bei der Nachuntersuchung zusätzlich der Ausbildungsvertrag oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers
Es ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines Elternteils erforderlich.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Bemerkung
Die Bescheinigung zur Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird sofort bei Ihrer zuständigen Bürger-Service-Station in Ihrem Bezirk ausgestellt.
Sorgeberechtigte (Eltern oder Betreuer) müssen nicht mit vorsprechen.
Die Untersuchung selbst wird vom Hausarzt durchgeführt. Die Abrechnung auf der Grundlage der UBS-ID erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen.
Untersuchungsberechtigungsschein online:
Rufen Sie den Online-Antrag unter Untersuchungsberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab) auf, melden Sie sich mit Ihrem deutschen Personalausweis, Ihrer eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.