Abmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Auszugsdatum bei der Meldebehörde angezeigt werden.

Beschreibung

Beschreibung

Bitte vereinbaren Sie Termine. Das spart Wege und vermeidet Wartezeiten. 

Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden. 

Innerhalb des Bundesgebietes entfällt die Verpflichtung zur Abmeldung.

Bitte buchen Sie online einen Termin (Öffnet in einem neuen Tab).