Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Beschreibung

Beschreibung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

 

Stadt Duisburg

Der Oberbürgermeister

Burgplatz 19

47051 Duisburg

 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Datenschutzstadt-duisburgde

 

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Rechnungsprüfung ist eine Kontrollfunktion des Rates der Stadt Duisburg. Sie wird durch das Rechnungsprüfungsamt ausgeführt und soll den Rat bei seinen Entscheidungen unterstützen und die Stadt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten.

Das Rechnungsprüfungsamt erfüllt die insbesondere gem. § 103 GO NRW vorgegebenen Aufgaben. Hierzu gehören Prüftätigkeiten im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit von Verwaltungsentscheidungen und Arbeitsabläufen, bei denen auch einzelne Verwaltungsvorgänge begutachtet werden.

Weitere Schwerpunktthemen sind die Prüfungen von Vergabevorgängen sowie zur Aufklärung von Unregelmäßigkeiten/Korruptionsfällen und der Abschlüsse städtischer Einrichtungen und Gesellschaften.

Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen benötigt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO.

 

Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Die für die Prüfungen notwendigen personenbezogenen oder gesellschaftlichen Daten werden gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO angemessen erhoben und sind auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt („Datenminimierung“). Hierzu zählen neben Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und Telefonnummer auch Bilanzen, Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlussberichte.

Eine Weitergabe der Daten, auch im Wege der Amtshilfe, erfolgt unter Beteiligung des Rechtsamtes in elektronischer Form und/oder in Papierform an Behörden, die Kripo, Gerichte, die Staatsanwaltschaft oder von der Stadt beauftragte Rechtsanwälte.

Bei Vergabevorgängen findet eine Verarbeitung von Daten über Unternehmen statt, z. B. Firmenname und Anschrift sowie die Rechtsform des Unternehmens.

Wie verarbeiten wir die Daten?

Die elektronische sowie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, hier insbesondere § 13 Abs. 3 DSG NRW) sowie den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Duisburg. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen und gesellschaftlichen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten sowie Daten städtischer Gesellschaften werden dem jeweiligen Prüfungszweck nach unterschiedlich lange aufbewahrt. Die Unterlagen werden teils an die gesetzlich verankerten Aufbewahrungsfristen wie z. B. § 58 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgehalten. So werden z. B. Berichte über die Prüfungen der Jahresabschlüsse dauernd aufbewahrt; die dazugehörigen Bücher und Aufzeichnungen hingegen haben eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren.

Bei der Prüfung von Unregelmäßigkeiten sowie bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden die Unterlagen bis zum vollständigen Abschluss dieser Verfahren vorgehalten.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 18 und 19 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen oder gesellschaftlichen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Prüfungsverfahren gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen oder gesellschaftlichen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.