Sozialhilfe

Zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes für Soziales und Wohnen gehört es, Sozialhilfe zu leisten und damit den Personen, die ohne ausreichende finanzielle Mittel sind, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.

Beschreibung

Beschreibung

Sozialhilfe erhält allerdings nicht, wer sich selbst helfen kann, z. B. durch den Einsatz seiner Arbeitskraft, oder wer die Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (Arbeitsagentur, jobcenter Duisburg, Rentenversicherung usw.) erhält.

Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die sonstigen Hilfen in besonderen Lebenslagen.