Schwerbehindertenrecht-Schwerbehindertenausweis

Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch den Fachbereich Schwerbehindertenrecht feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).

Beschreibung

Beschreibung

Was ist eine Behinderung?

Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

 

Welche Rechte haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis?

Mit dem Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden: 

  • Steuervergünstigungen, wenn Sie sich mit der Übermittlung der Daten an das zuständige Finanzamt einverstanden erklären
  • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
  • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
  • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln

Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden: 

  • G - erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie zu Parkerleichterungen)
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Personennahverkehr
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags
  • TBl - Taub/Blind (berechtigt zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht)
  • H - Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
  • Bl - Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie zu Parkerleichterungen)
  • Gl - Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung)

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr?

Die Kostenbeteiligung beträgt zur Zeit 91,00 € (jährlich) bzw. 46,00 € (halbjährlich), wenn die Merkzeichen G, aG oder Gl vorliegen.

Bei Nachweis von sozialen Gründen kann auf die Eigenbeteiligung verzichtet werden. Liegen die Voraussetzungen für die Merkzeichen H oder Bl vor, entfällt die Kostenbeteiligung.

Wo kann ich die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder Kraftfahrzeugsteuerbefreiung beantragen?

Zuständig ist das Hauptzollamt Duisburg, Am Burgacker 30, 47051 Duisburg.

Durch das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz können behinderte Menschen ab 1.1.2021 bereits einen Grad der Behinderung (GdB) von 20 eine steuerliche Ermäßigung erhalten. Auf Antrag (siehe Downloads) wird eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt durch den Fachbereich ausgestellt, wenn in der Vergangenheit bereits eine Feststellung über einen GdB von 20 bis 40 getroffen wurde.