Mietspiegel für die Stadt Duisburg
Der Mietspiegel 2021 ist gültig ab dem 01. November 2021. Er ist ein einfacher Mietspiegel nach § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Beschreibung
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Mietspiegel: Stadt Duisburg erinnert an Rückmeldungen
Rund 4.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen in Duisburg wurden im Mai angeschrieben und um Auskunft zu den von ihnen erhobenen Mieten gebeten. Grund hierfür ist die der neue Mietspiegel, der Ende dieses Jahres erscheinen soll.
Da bislang noch nicht alle Rückmeldungen vorliegen, wird die Stadt Duisburg in den nächsten Tagen eine Erinnerung an all diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer versenden, wo eine Auskunft noch aussteht. Eine solche ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Einsendeschluss wurde nun bis zum 31. August verlängert.
Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Duisburg und gibt Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete und Spannen an den unterschiedlichen Standorten. Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung sowie Eigentümerinnen und Eigentümer trägt der Mietspiegel dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Befragung hat das Ziel, eine repräsentative Datenbasis für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und damit den neuen Mietspiegel für die Stadt Duisburg zu schaffen. Jede einzelne Rückmeldung leistet hierfür einen wichtigen Beitrag.
Mietspiegel: Stadt Duisburg befragt Vermieterinnen und Vermieter
Rund 4.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen in Duisburg werden in den kommenden Tagen Post von der Stadtverwaltung erhalten. Grund dafür ist der neue Mietspiegel, der Ende des Jahres 2023 erscheinen soll. Hierfür benötigt die Stadt Angaben zu den vermieteten Wohnungen.
Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der bestehenden Mieten in Duisburg mit Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete und Spannen an den unterschiedlichen Standorten. Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Als neutrales und kostenfreies Vergleichsinstrument für Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung sowie Eigentümerinnen und Eigentümer trägt der Mietspiegel dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden.
Mit der Erstellung des Mietspiegels wurde das Hamburger Institut Analyse & Konzepte immo.consult GmbH beauftragt. Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend. Eine Zufallsstichprobe aus den Adressdaten der Stadt entscheidet darüber, wer angeschrieben wird. Dabei werden alle gesetzlichen Datenschutzregeln eingehalten. Die Stadt bittet, den Fragebogen ausgefüllt an das Institut zurückzusenden - portofrei im beiliegenden Rückumschlag oder online.
Der Duisburger Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet Mietern als auch Vermietern eine Orientierungsmöglichkeit, um die Miethöhe je nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Er gilt für Mietwohnungen in frei finanzierten Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, und vermietete Eigentumswohnungen; er gilt nicht für geförderte Wohnungen und Wohnungen in Heimen (Pflege, Senioren, Jugend, Studierende).
Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete. Während Kosten für kleinere Instandhaltungen enthalten sind, sind keinerlei Betriebskosten, keine Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung enthalten. Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (MietRÄndG) hat zu einer Ergänzung des § 558 Abs. 2 BGB geführt. In diesem wird klargestellt, dass auch energetische Aspekte zu den Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen zählen und bei der Berechnung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind.
Die Mietspiegelkommission hat sich für die Anwendung von Einzelmerkmalen entschieden und ein Punktesystem festgelegt, bei dem mehrere Einzelaspekte berücksichtigt werden. Grundlegend dabei ist, dass ein einzelnes Merkmal nicht ausreicht, um einen Zuschlag auf die Vergleichsmiete zu erzielen. Die Addition von Merkmalen bei energetischen Maßnahmen muss einen Punktewert von 8 erreichen, um einen Zuschlag in Höhe von 8 % auf den Mittelwert zu erhalten.
Bis zum Jahr 2015 konnten Wohnungen, die mit einem erheblichen Bauaufwand um-, ausgebaut oder erweitert worden sind, einer höheren Baualtersklasse zugerechnet werden. Dieser Punkt hatte immer wieder Schwierigkeiten in der Anwendung erkennbar werden lassen. Der unbestimmte Begriff des wesentlichen Bauaufwands wurde durch einen Punktekatalog ersetzt. Für das Vorhandensein von bestimmten Ausstattungsmerkmalen gibt es Punkte, die bei Erreichen einer bestimmten Höhe Zuschläge in Form von Prozentangaben auf den Mittelwert der Zelle erlauben.
Die Abschläge wurden mit konkreten Cent - und Prozentangaben versehen, um die Anwendung des Mietspiegels für alle Nutzer zu erleichtern.