Löschungsbewilligungen für grundbuchlich gesicherte Rechte in Verbindung mit Wohnungsbaudarlehen des Landes NRW

Erteilung von Löschungsbewilligungen (Vorkaufs- oder Besetzungsrechte) zu Gunsten der Stadt Duisburg, die im Zusammenhang mit der Vergabe von Landesdarlehen für den sozialen Mietwohnungsbau zu Gunsten der Stadt Duisburg eingetragen sind.

Beschreibung

Beschreibung

Erteilung von Löschungsbewilligungen (Vorkaufs- oder Besetzungsrechte) zu Gunsten der Stadt Duisburg, die im Zusammenhang mit der Vergabe von Landesdarlehen für den sozialen Mietwohnungsbau zu Gunsten der Stadt Duisburg eingetragen sind.

Im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen des Landes NRW für den sozialen Mietwohnungsbau wird zumeist in der Abteilung II des Grundbuches ein

  • Wohnungsbelegungsrecht (Besetzungsrecht) für die Stadt Duisburg eingetragen. Diese Bindungen unterliegen unterschiedlichen Laufzeiten, die in Ihrem Darlehensvertrag geregelt sind.

oder/und

  • in vielen Darlehensverträgen ein grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Duisburg geregelt.Diese Regelung entnehmen Sie auch Ihrem Darlehensvertrag.

Damit eine Löschungsbewilligung erteilt werden kann, ist ein an die Stadt Duisburg (Amt für Soziales und Wohnen) gerichteter formloser Antrag nötig.