Die näheren Voraussetzungen sollten in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Zuständig sind für Personen, die außerhalb von Einrichtungen (z. B. Alten- und Pflegeheimen) leben, die jeweiligen Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen in den Bezirksämtern. Für Personen in Einrichtungen ist das zentrale Amt für Soziales und Wohnen zuständig.
Sprech-/Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr und nach vorheriger Terminvereinbarung Tel. Erreichbarkeit: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
Bereich Nord Außenstelle Hamborn, Walther-Rathenau-Straße 2
Bereich Meiderich/Beeck Außenstelle Meiderich, Walther-Rathenau-Straße 2
Bereich Mitte/Süd Außenstelle Mitte, Oberstraße 5
Bereich West Außenstelle Homberg, Ruhrort, Baerl, Bismarckplatz 1