Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)
Erhalt und Erweiterung der Herkunftssprache
Beschreibung
Beschreibung
Welche Aufgaben und Ziele verfolgt der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU)?
- Aufbau, Erhalt und Förderung von Fähigkeiten der Herkunftssprache in Wort und Schrift
- Vermittlung interkultureller Kompetenzen sowie Erhalt und Förderung von Mehrsprachigkeit
- Vorbereitung auf die Sprachprüfung am Ende der Sekundarstufe I
Welche Sprachen werden aktuell in Duisburg angeboten?
Aktuell werden in Duisburg insgesamt 20 Sprachen angeboten:
- Albanisch
- Arabisch
- Bosnisch
- Bulgarisch
- Chinesisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Koreanisch
- Kroatisch
- Kurdisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Serbisch
- Spanisch
- Türkisch
- Ukrainisch
- Zazaisch
Weitere Sprachen können angefragt werden, wenn sich in der Grundschule (Primarstufe) eine mindestens 15 Schülerinnen und Schüler bzw. in der weiterführenden Schule (Sekundarstufe I) eine mindestens 18 Schülerinnen und Schüler umfassende Lerngruppe bilden lässt und eine dauerhafte Teilnahme dieser sichergestellt werden kann.
Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Schulamt der Stadt Duisburg im Bereich „Kontakt“.
Welche Regelungen habe ich für eine Teilnahme meines Kindes am HSU zu beachten?
- Das Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist.
- Der HSU umfasst mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Woche und findet grundsätzlich nach dem Regelunterricht am Nachmittag statt.
- Die Teilnahme am HSU ist kostenlos. Alle benötigten Lehrmaterialien werden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Die Teilnahme am HSU sowie gegebenenfalls die dort erteilte Leistungsnote werden in das Zeugnis unter „Bemerkungen“ aufgenommen. In den Zeugnissen der Schuleingangsphase der Grundschule wird statt der Leistungsnote eine Aussage über die Lernentwicklung im HSU unter „Hinweise zu den Lernbereichen/Fächern“ aufgenommen.
- Die Note wird im Abschlusszeugnis unter „Leistungen“ bescheinigt. Unter „Bemerkungen“ wird angegeben, dass die Note auf einer Sprachprüfung nach der Teilnahme am HSU beruht und auf welcher Anspruchshöhe die Sprachprüfung abgelegt wurde. Sofern die Sprachprüfung nicht bestanden wurde, wird eine Bescheinigung über die Teilnahme am Unterricht ausgestellt.
- Schülerinnen und Schüler können mit einer mindestens guten Leistung in der Sprachprüfung bei der Vergabe der Abschlüsse eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
- Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang legen am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I die Sprachprüfung im HSU auf der Anspruchshöhe des Mittleren Schulabschlusses ab. Bei Vergabe des Abschlusses kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
- Während den Schulferien findet kein HSU statt.
- Weitere Informationen erhalten im Schulsekretariat der Pflichtschule Ihres Kindes oder im Bereich „Links und Downloads“ am Ende dieser Seite.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Grundlagen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wichtiger Hinweis:
Eine Anmeldung Ihres Kindes zum HSU verpflichtet zur regelmäßigen Unterrichtsteilnahme für mindestens ein Schuljahr.
Im Falle von Abwesenheit kontaktierten Sie bitte unverzüglich die HSU-Lehrkraft.
Aus organisatorischen Gründen kann der HSU-Standort (auch unterjährig) vom Standort der Pflichtschule abweichen oder vom ursprünglichen HSU-Standort wechseln. Zudem sind im Einzelfall auch Änderungen der Unterrichtstage und -zeiten möglich.
Bis wann ist eine Anmeldung oder Abmeldung möglich?
Eine Anmeldung Ihres Kindes zum HSU für das Schuljahr 2026/27 ist innerhalb der folgenden Fristen möglich:
- Anmeldefrist Primarstufe: 15. Dezember 2025
- Anmeldefrist Sekundarstufe I: 15. März 2026
Eine Abmeldung ist nur zum Schuljahresende (31. Juli) für das kommende Schuljahr möglich.
Wichtiger Hinweis:
Bitte geben Sie die Anmeldung oder Abmeldung innerhalb der jeweils geltenden Anmeldefristen bzw. Abmeldefrist ausschließlich im Schulsekretariat der Pflichtschule (Schule, an der Ihr Kind den Regelunterricht besucht) Ihres Kindes ab.
Verspätete, unleserliche und unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Durch nicht oder verspätet abgegebene Abmeldungen verlängert sich die Teilnahmepflicht um mindestens ein weiteres Schuljahr.
Wie melde ich mein Kind zum HSU an?
Wenn Sie Ihr Kind zum HSU anmelden möchten, füllen Sie bitte das Formular leserlich sowie vollständig aus und geben es innerhalb der jeweils geltenden Anmeldefrist ausschließlich im Schulsekretariat der Pflichtschule Ihres Kindes ab.
Das HSU-Anmeldeformular erhalten Sie, neben einer aktuellen Übersicht aller HSU-Standorte in Duisburg sowie Info-Briefe in diversen Sprachen, im Schulsekretariat der Pflichtschule Ihres Kindes oder im Bereich „Links und Downloads“ am Ende dieser Seite.
Zu Beginn des neuen Schuljahres informiert die zuständige Lehrkraft alle Erziehungsberechtigten, an welchem Standort der HSU stattfinden und in welchen Kurs Ihr Kind aufgenommen wird.
Wichtiger Hinweis:
Jedes Kind ist gesondert für die Teilnahme am HSU anzumelden. Eine umgehende Abgabe während der regulären Schulanmeldung Ihres Kindes wird empfohlen.
Verspätete, unleserliche und unvollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Bei weiteren Anliegen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat der Pflichtschule Ihres Kindes.
In welchen Fällen muss ich mein Kind erneut zum HSU anmelden?
Eine Neuanmeldung Ihres Kindes ist in den folgenden Fällen erforderlich:
- Schulwechsel von Klasse 4 (Primarstufe) in Klasse 5 (Sekundarstufe I) zur Fortführung des HSU
- Unterjähriger Schulwechsel (z. B. aufgrund von Umzug innerhalb des Stadtgebiets oder Inlandes mit unmittelbar vorheriger HSU-Teilnahme) zur Fortführung des bisherigen HSU
- Zuzug aus dem Ausland (DaZ-Schüler)
Bei weiteren Anliegen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat der Pflichtschule Ihres Kindes.
Stand: November 2025