Schülerfahrkosten und Deutschlandticket für SchülerInnen (ehemals Schokoticket)
Beschreibung
Hinter dem Deutschlandticket verbirgt sich ein Ticket für Busse und Bahnen, das Schulkindern uneingeschränkte Mobilität bietet. Es ist rund um die Uhr gültig.
Ab sofort können Eltern eine Übernahme der Schülerfahrkosten für das Deutschlandticket für Schüler*innen über ein Online-Portal bei der Stadt Duisburg beantragen.
Dazu legen die Antragsteller im Portal "my VIA" einen Account an. Der Antrag wird direkt geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung, ob der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten bewilligt wird. Zeitgleich kann auch, unabhängig vom Ergebnis des Antrages, ein Deutschlandticket für Schüler*innen bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft bestellt werden.
Gebühren
Die monatlichen Eigenanteile sind gestaffelt:
Für jede volljährige anspruchsberechtigte Schülerin/jeden volljährigen Anspruchsberechtigten Schüler 14,00 Euro.
Für die erste minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/den ersten anspruchsberechtigten Schüler einer Familie 14,00 Euro.
Für die zweite minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/den zweiten anspruchsberechtigten Schüler einer Familie 7,00 Euro.
Für jede weitere minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/jeden weiteren anspruchsberechtigten Schüler einer Familie und für Schülerinnen und Schüler, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Grundsicherung) geleistet wird, entfällt der Eigenanteil.
Beachte:
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler einer Familie, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten, müssen den entsprechenden Eigenanteil leisten.
(Hartz IV)
Sie sind nicht von der Zahlung des Eigenanteils befreit!
Bezieher*innen von Leistungen nach SGB XII oder Asylbewerberleitungsgesetz sowie Kinder in Heimen oder Jugendsamtsbetreuung sind vom Eigenanteil befreit!
Sollten Sie nach einer Ablehnung Hilfe bei der Bezahlung des Tickets benötigen, können Sie sich beim Jobcenter oder Amt für Soziales und Wohnen für Bildung und Teilhabe bewerben.
Bemerkung
Wer hat Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten?
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen
Grund- oder Förderschule mehr als 2 Kilometer,
Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Förderschule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer,
Gesamtschule, zum Gymnasium in der Sekundarstufe II oder zum Berufskolleg mehr als 5 Kilometer beträgt,
haben grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten.
Den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten und den Bestellschein für die Duisburger Verkehrsbetriebe AG (DVG) erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule. Von dort aus wird Ihr Antrag an das Amt für Schulische Bildung weitergeleitet und abschließend bearbeitet. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an das Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Straße 187, 47119 Duisburg, wenden.
Sollte der Schulweg besonders gefährlich sein oder die Schülerin/der Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Schulweg nicht zu Fuß bewältigen können, wird die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Entfernung geprüft.
Sollte Ihr Antrag bewilligt werden und von Ihnen ein Bestellschein des Tickets eingereicht worden sein, leiten wir die Bestellung an die DVG weiter welche Ihnen das Ticket per Post zusendet.
Kündigung des Deutschlandtickets für Anspruchsberechtigte Abonnements
Zum 31.10.2025 kündigt die Duisburger Verkehrsgesellschaft ( DVG ) die abgeschlossenen Abonnementverträge, wenn nach Mitteilung des Amtes für Schulische Bildung die Bewilligung ausgelaufen ist. Falls Sie weiterhin eine Ausbildungsstätte besuchen, bittet die DVG bis spätestens 01.10.2025
einen neuen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten und
(nur bei Besuch eines Berufskollegs) eine neue Schulbescheinigung