Kündigung des Schokoticket für Anspruchsberechtigte Abonnements
Zum 30.09.2020 kündigt die Duisburger Verkehrsgesellschaft ( DVG ) die abgeschlossenen Abonnementverträge, wenn nach Mitteilung des Amtes für Schulische Bildung die Bewilligung ausgelaufen ist. Falls die Schülerinnen oder Schüler weiterhin die gleiche Ausbildungsstätte besuchen, bittet die DVG, dem
Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Str. 187, 47119 Duisburg
bis spätestens 15.09.2020 eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen. Sollten Sie die Schule wechseln, benötigt das Amt für Schulische Bildung einen neuen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten. Sollte die Schulbescheinigung nach dem genannten Termin eingehen, kann keine Garantie für die rechtzeitige Verlängerung übernommen werden.
Die Chipkarte verliert zu diesem Datum ihre Gültigkeit und wird ab dem Folgetag gesperrt. Es wird gebeten, die sich in Ihrem Besitz befindliche Chipkarte bis zum 20. des Folgemonats in einem Kundencenter der DVG zurückzugeben oder der DVG die Chipkarte per Einschreiben zuzusenden.
Sollte die Chipkarte beschädigt oder bis zum o.g. Termin nicht bei der DVG eingegangen sein, behält die DVG sich vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen, die zum nächsten Monatsersten von dem bekannten Konto eingezogen werden.
Möchten Sie das Schoko-Ticket zum Normalpreis abonnieren, können Sie einen neuen Vertrag direkt im Kunden Center der DVG gegen Vorlage einer gültigen Schulbescheinigung abschließen.