Schülerfahrkosten und Schokoticket
Schülerticket für Busse und Bahnen
Beschreibung
Hinter dem Schokoticket verbirgt sich ein Ticket für Busse und Bahnen, das Schülerinnen und Schülern uneingeschränkte Mobilität bietet. Es ist rund um die Uhr gültig.
Details
Ab sofort können Eltern die Schülerfahrkosten für das Schokotickt über ein Online-Portal bei der Stadt Duisburg beantragen. Der bisherige Antrag in Papierform entfällt.
Dazu legen die Antragsteller im Portal "my VIA" einen Account an. Der Antrag wird direkt geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung, ob der Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten bewilligt wird. Zeitgleich kann auch, unabhängig vom Ergebnis des Antrages, ein Schoko-Ticket bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft bestellt werden.
Die monatlichen Eigenanteile sind gestaffelt:
- Für jede volljährige anspruchsberechtigte Schülerin/jeden volljährigen Anspruchsberechtigten Schüler 14,00 Euro.
- Für die erste minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/den ersten anspruchsberechtigten Schüler einer Familie 14,00 Euro.
- Für die zweite minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/den zweiten anspruchsberechtigten Schüler einer Familie 7,00 Euro.
- Für jede weitere minderjährige anspruchsberechtigte Schülerin/jeden weiteren anspruchsberechtigten Schüler einer Familie und für Schülerinnen und Schüler, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Grundsicherung) geleistet wird, entfällt der Eigenanteil.
Beachte:
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler einer Familie, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II erhalten, müssen den entsprechenden Eigenanteil leisten.
(Hartz IV)
Sie sind nicht von der Zahlung des Eigenanteils befreit!
Wer hat Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten?
Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen
- Grund- oder Förderschule mehr als 2 Kilometer,
- Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium oder Förderschule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 Kilometer,
- Gesamtschule, zum Gymnasium in der Sekundarstufe II oder zum Berufskolleg mehr als 5 Kilometer beträgt,
haben grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten.
Den Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten und den Bestellschein für die Duisburger Verkehrsbetriebe AG (DVG) erhalten Sie im Sekretariat Ihrer Schule. Von dort aus wird Ihr Antrag an das Amt für Schulische Bildung weitergeleitet und abschließend bearbeitet. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an das Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Straße 187, 47119 Duisburg, wenden.
Sollte der Schulweg besonders gefährlich sein oder die Schülerin/der Schüler aus gesundheitlichen Gründen den Schulweg nicht zu Fuß bewältigen können, wird die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Entfernung geprüft.
Öffnungszeiten:
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
13 bis 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 Uhr
Freitag
geschlossen
Kündigung des Schokoticket für Anspruchsberechtigte Abonnements
Zum 30.09.2021 kündigt die Duisburger Verkehrsgesellschaft ( DVG ) die abgeschlossenen Abonnementverträge, wenn nach Mitteilung des Amtes für Schulische Bildung die Bewilligung ausgelaufen ist. Falls die Schülerinnen oder Schüler weiterhin die gleiche Ausbildungsstätte besuchen, bittet die DVG, dem
Amt für Schulische Bildung, Ruhrorter Str. 187, 47119 Duisburg
bis spätestens 15.09.2021 eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen. Sollten Sie die Schule wechseln, benötigt das Amt für Schulische Bildung einen neuen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten. Sollte die Schulbescheinigung nach dem genannten Termin eingehen, kann keine Garantie für die rechtzeitige Verlängerung übernommen werden.
Die Chipkarte verliert zu diesem Datum ihre Gültigkeit und wird ab dem Folgetag gesperrt. Es wird gebeten, die sich in Ihrem Besitz befindliche Chipkarte bis zum 20. des Folgemonats in einem Kundencenter der DVG zurückzugeben oder der DVG die Chipkarte per Einschreiben zuzusenden.
Sollte die Chipkarte beschädigt oder bis zum o.g. Termin nicht bei der DVG eingegangen sein, behält die DVG sich vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu berechnen, die zum nächsten Monatsersten von dem bekannten Konto eingezogen werden.
Möchten Sie das Schoko-Ticket zum Normalpreis abonnieren, können Sie einen neuen Vertrag direkt im Kunden Center der DVG gegen Vorlage einer gültigen Schulbescheinigung abschließen.
Nach Bewilligung wird Ihnen das Ticket von der Duisburger Verkehrsgesellschaft zugesandt.
Die unten aufgeführten Downloads sind Formulare die Sie herunterladen und elektronisch ausfüllen können.
WICHTIGER HINWEIS:
Bitte unbedingt alles ausfüllen und unterschreiben, da ansonsten keine Bearbeitung möglich ist.
Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
- 0203 94000
- 0203 283-7264
- schuelerfahrtkostenstadt-duisburgde
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Arndt | Sachbearbeiterin (Schülerfahrkosten, Schokoticket) | 0203 283-4357 | |
Frau Centamore-Salawarda | Sachbearbeiterin (Schülerfahrkosten, Schokoticket) | 0203 283-2705 | |
Herr Galle | Sachbearbeiter (Schülerfahrtkosten, Schokotickets) | 0203 283-3616 | |
Frau Selin Ögmen | Sachbearbeiterin (Schülerfahrtkosten und Schokoticket) | 0203 283-5846 |
Links und Downloads
Downloads
- Antrag auf Übernahme von SchülerfahrkostenPDF-Datei140,75 kB
- Bestellschein Schoko-TicketPDF-Datei72,11 kB
- DVG DatenschutzhinweisPDF-Datei27,34 kB
- Erstattung von vorgelegten SchülerfahrkostenPDF-Datei129,87 kB
- Erstattung von vorgelegten Schülerfahrkosten zum BetriebspraktikumPDF-Datei129,95 kB
- Erstattung von vorgelegten Schülerfahrkosten für BezirksfachklassenPDF-Datei129,67 kB
- Erstattung von vorgelegten Schülerfahrkosten für HerkunftssprachlichenPDF-Datei127,72 kB
- Link zum Online-Portal myVIA (Öffnet in einem neuen Tab)