"Ganztagsoffensive" an allen weiterführenden Schulen
Beschreibung
Nach dem erfolgreichen Ausbau der offenen Ganztagsschule in den Grundschulen konzentrierte sich der weitere Ausbau des Ganztages auf den Bereich der weiterführenden Schulen. Neben den Gesamtschulen mit einer langen Ganztagstradition, ist seit 2006 der Ganztag an Hauptschulen ausgebaut worden. 2009 wurde mit dem Start der "Ganztagsoffensive" an allen weiterführenden Schulen der Ganztag weiter etabliert.
41 weiterführende Schulen sind sogenannte "Gebundene Ganztagsschulen" mit einem verpflichtendem Nachmittagsunterricht an 3 bis 5 Tagen in der Woche. An den 41 weiterführenden Schulen können die Schülerinnen und Schüler, die nachmittags unterrichtet werden, an einer pädagogischen Übermittagsbetreuung teilnehmen. Darüber hinaus sollen die Schulen in Kooperation mit den Trägern der Offenen Jugendhilfe ergänzende Nachmittagsangebote schaffen.
Kooperationsvertrag für die weiterführenden Schulen Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist mit einem Kooperationsvertrag der organisatorischen und inhaltlichen Rahmen für die Übermittagbetreuung und die Nachmittagsangebote an Duisburger Schulen der Sekundarstufe I festgelegt. Wie vom "Ganztags-Erlass" vorgesehen, wird der Vertrag zwischen Schulträger, Schule und außerschulischem Träger abgeschlossen.
"Die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule und außerschulischem Träger beruht auf einer Kooperationsvereinbarung. Partner dieser Vereinbarung sind der Schulträger, die Schulleiterin oder der Schulleiter und der außerschulische Träger. Der Schulträger beteiligt den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt die Beschlüsse der Schulkonferenz.
Die Vereinbarung hält insbesondere Rechte und Pflichten der Beteiligten fest und regelt die gegenseitigen Leistungen der Kooperationspartner sowie u.a. die Verfahren zur Erstellung und Umsetzung des pädagogischen Konzepts, den Zeitrahmen, den Personaleinsatz, darunter u.a. die Verwendung von Lehrerstellenanteilen, Vertretungs- und Aufsichtsregelungen, Regelungen für den Umgang bei Konflikten, erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten des Personals außerschulischer Träger sowie Regelungen zur Beteiligung der Eltern und der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler." (BASS 12-63 Nr. 2, 6.8.)