Unterhaltsanspruch Minderjähriger und junger Volljähriger

Hier finden Sie Informationen über Unterhaltsansprüche.

Beschreibung

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Beratung und Unterstützung zum Unterhaltsanspruch für minderjährige Kinder

Das Kind hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen den nicht betreuenden Elternteil. Im Unterhaltsrecht sind neben den im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmten Unterhaltsbeträgen zahlreiche andere gesetzliche Bestimmungen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten.

Die Unterhaltshöhe orientiert sich an den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen des Unterhaltspflichtigen.

Hierzu können Sie das kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes in Anspruch nehmen. Die Unterhaltsverpflichtung kann ebenfalls im Jugendamt kostenlos beurkundet werden (siehe unten Link "Beurkundung"). Sollte eine gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes erforderlich sein, so ist sie im Rahmen einer Beistandschaft möglich.

Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in Unterhaltsangelegenheiten

Junge Erwachsene haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung ihres Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern.

Mit Eintritt der Volljährigkeit endet nicht automatisch der Unterhaltsanspruch. Er besteht in der Regel weiterhin (z.B. in der Schul- oder Berufsausbildung) bis zum Erreichen der eigenen wirtschaftlichen Selbstständigkeit.

Ansprechpartner

Sprechen Sie uns in der für Ihren Wohnort zuständigen Regionalstelle des Jugendamtes an. Unsere Sprechzeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr. Sie können auch telefonisch einen Termin vereinbaren.

Regionalstelle Nord

Friedrich-Ebert-Str. 152

47179 Duisburg

Zuständig für die Bezirke Hamborn, Walsum sowie Meiderich / Beeck und die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.

Name

Buchstaben

Telefonnummer

Frau Rech

A – D, E - Hue

0203 283 7644

Frau Theilenberg

Huf - Kob

0203 283 7554

Frau Ossowicz

Koc - Met

0203 283 5284

Herr Gründges

Rif - Te

0203 283 5322

Frau Kowallik-Sulberg

Meu - Rie,Tf - Z

0203 283 7571

Herr Schupritt

Arbeitsgruppenleitung

0203 283 7637

E-Mail Adresse der Regionalstelle Nord:

uvg-beistand-nordstadt-duisburgde

Regionalstelle Mitte

Sonnenwall 73-75

47051 Duisburg

Zuständig für die Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd, ohne die Postleitzahlen 47059, 47198 und 47199.

Name

Buchstaben

Telefonnummer

Herr Josten

A, B, C, G, Z, Km - Kq

0203 283 3246

Frau Bauerfeld

M, L, T, U

0203 283 3287

Frau Schmitz

D, E, F, H, I, J, Kr - Kz

0203 283 3442

Frau Beckers

N, O, P, Q, R, V, X, Y, K - Ka

0203 283 4325

Frau Jäger

S, W, Kb - Kl

0203 283 8438

Frau Sielaff

Arbeitsgruppenleitung

0203 283 2376

E-Mail Adresse der Regionalstelle Mitte:

uvg-beistand-mittestadt-duisburgde