Kooperation Jugendhilfe/ Schule
Als Kooperationsform zwischen Jugendamt und Schulen werden verschiedene Fortbildungen, Arbeitskreise und Projekte durchgeführt.
Beschreibung
Beschreibung
Kinder gehen in den Kindergarten, wechseln zur Grundschule, nutzen das Angebot der Ganztagsbetreuung, wechseln zur weiterführenden Schule, besuchen als Jugendliche in ihrer Freizeit Kinder- und Jugendzentren... und sind so immer im Blickpunkt der für sie zuständigen Ämter wie z.B. Jugendamt, Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt - meist ohne es zu merken.
Gesellschaftliche Veränderungen und neue Anforderungen und Wünsche an Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung und schwierige soziale Rahmenbedingungen machen eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule erforderlich, die mit den traditionellen, getrennten institutionellen Mustern nicht mehr zu leisten ist.
So entstand in Duisburg bereits im Jahre 1993 eine neue Kooperationsform zwischen dem Jugendamt und den Schulen. Diese Zusammenarbeit ist im § 81 SGB VIII auch gesetzlich normiert und mittlerweile auch in der Schulgesetzgebung des Landes NRW verankert.
Beide Institutionen führen gemeinsame Fortbildungen und Arbeitskreise zu unterschiedlichen Themen durch und initiieren Projekte an den Schulen und in den Jugendhilfeeinrichtungen. Hauptziel ist dabei, innovative Ideen zu entwickeln, die die beiden Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule zusammen führen und zu helfen, die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt zu verbessern.