Jugendschutz

Gesetzlicher Jugendschutz ist Pflicht der Gesellschaft.

Beschreibung

Beschreibung

Die für eine Gesellschaft zentrale Aufgabe des Schutzes von Kindern und Jugendlichen findet ihre gesetzliche Grundlage im Grundgesetz, in den Länderverfassungen sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz.