Jugendschutz
Gesetzlicher Jugendschutz ist Pflicht der Gesellschaft.
Beschreibung
Beschreibung
Die für eine Gesellschaft zentrale Aufgabe des Schutzes von Kindern und Jugendlichen findet ihre gesetzliche Grundlage im Grundgesetz, in den Länderverfassungen sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Details
Bemerkung
In diesen Rechtsvorschriften ist der Anspruch junger Menschen auf Erziehung und Bildung sowie auf körperliche und seelische Unversehrtheit verankert.
So bestimmt beispielsweise die Verfassung des Landes Nordrhein - Westfalen , dass "die Jugend vor Ausbeutung, Missbrauch und sittlicher Gefährdung zu schützen" ist. (Art. 6 Abs. 2)
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Einflüssen, die ihre Entwicklung behindern oder gefährden, ist im öffentlichen und privaten Bereich auf vielerlei Weise zu gewährleisten. Hierzu gehören Information und Aufklärung, pädagogische Maßnahmen sowie jugendgeeignete Freizeitangebote.
Durch Gesetze und Verordnungen soll die Zugangsschwelle zu Gefährdungsquellen, wie etwa Alkohol oder gewaltdarstellende Medien, für Kinder und Jugendliche erhöht werden.
Adressaten des Jugendschutzes
Die in den Jugendschutzgesetzen enthaltenen Ge- und Verbote richten sich nicht unmittelbar an junge Menschen. Adressaten sind vielmehr Gewerbetreibende und Veranstalter. Den Eltern und Erziehern bieten die Gesetze eine wichtige Orientierungshilfe für den Umgang mit Gefährdungen, mit denen ihre Kinder in der Öffentlichkeit konfrontiert werden.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sind in erster Linie hier in Duisburg die örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden.
Das Jugendamt steht Ihnen gerne für weitere Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung.
Ehren- oder Nebenamt im Bereich Kinder- und Jugendhilfe
Vor der Bestätigung eines Ehren- oder Nebenamtes in einen anerkannten Verein im Bereich Kinder - und Jugendhilfe ist der entsprechende Verein verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis zur Überprüfung der persönlichen Eignung der ehren- oder nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern.
Eine Gebührenbefreiung für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis kann mit Hilfe einer Bescheinigung des Trägers/Vereins (siehe Weitere Links und Downloads) veranlasst werden.
In Ausnahmefällen kann der Träger auch eine Selbstverpflichtung (siehe Weitere Links und Downloads) der ehren- oder nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Jugendamt | 0203 94000 |