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Wahl der ehrenamtlichen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Die nächste Amtszeit beginnt ab dem 01.01.2029

Beschreibung

Die Stadt Duisburg ist unter anderem an der Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beteiligt.

Im ersten Halbjahr 2028 werden bundesweit die Schöffen (Ansprechpartner für Bewerbungen und andere Nachfragen ist das Wahlamt der Stadt Duisburg) und Jugendschöffen (Ansprechpartner für Bewerbungen und andere Nachfragen ist das Jugendamt der Stadt Duisburg) für die Amtszeit von 2029 bis 2032 gewählt.

Jugendschöffinnen und -schöffen werden für die Strafkammer des Landgerichts Duisburg sowie für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten Duisburg, Duisburg-Ruhrort und Duisburg-Hamborn gewählt. Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, können sich bei der Stadt Duisburg – Jugendamt – Kuhstraße 6, 47049 Duisburg – schriftlich bewerben (Bewerbungsvordrucke unter Download). 

Die nächste Amtszeit beginnt am 01.01.2029. 

Die Bewerbungsfrist hierfür wird hier zeitnah bekanntgegeben.

Aus diesen Bewerbungen und den Vorschlägen von Parteien und Verbänden wird im späten Frühjahr 2028 je Amtsgerichtsbezirk eine Vorschlagsliste erstellt, über die dann im Jugendhilfeausschuss der Stadt Duisburg abgestimmt wird.

Unabdingbare Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind u. a.:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
- Mindestalter: 25 Jahre 
- Höchstalter: 69 Jahre 
- in Duisburg wohnhaft 
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift 

- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (kann nur durch Richterspruch aberkannt werden) 

Erläuterungen und Hinweise

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