Hilfe zur Erziehung

Hilfsangebote für verschiedenste Problemlagen

Beschreibung

Beschreibung

Unter dem Begriff "Hilfe zur Erziehung" fasst man verschiedene Hilfearten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zusammen, die das KJHG bzw. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in den §§ 27 ff. beschreiben. Ausführliche Informationen und Ansprechpartner für die einzelnen Hilfearten finden Sie unten unter "Links".