Heimunterbringung
Beschreibung
Beschreibung
Heimunterbringung - ein neues "Daheim"
Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendlichen durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
Details
Gebühren
Das Jugendamt übernimmt bei einer Heimunterbringung, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erforderlich und notwendig ist, die Kosten.
Bemerkung
Wann ist eine Heimunterbringung notwendig?
Heimerziehung kann u.a. dann notwendig sein,
- wenn ein Kind einen besonderen therapeutischen Bedarf oder einen Bedarf an Trainingsmöglichkeiten zum Erlernen sozialen Verhaltens hat
- wenn ein Kind in einer aktuellen Krisensituation (z.B. Misshandlung, sexueller Missbrauch) sofort untergebracht werden muss
- wenn die Eltern sich mit der Erziehung überfordert fühlen, wenn ein Kind zwar "fremdplatziert" - d.h. aus der Familie herausgenommen - werden muss, dennoch aber die Beziehungen zur Herkunftsfamilie aufrechterhalten oder intensiviert werden sollen
- wenn ein Kind Distanz und Entlastung von engen familiären Beziehungen braucht
Heimerziehung ist also vor allem da sinnvoll, wo sie einen Entlastungsraum zu realisieren vermag. Heime bieten Kindern und Jugendlichen vorübergehend oder dauerhaft ein neues "Daheim".
Weiterer Ablauf
Wenn ein Antrag auf Heimunterbringung bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes in den Außenstellen des Jugendamtes gestellt wurde oder der Bedarf durch andere Stellen festgestellt wurde, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt.
Hierbei nehmen Eltern, Sozialarbeiter und Vertreter des ausgewählten Heimes teil. Es werden die Rahmenbedingungen der Unterbringung und die Ziele, die erreicht werden sollen, festgelegt.
Während der Dauer des Heimaufenthaltes finden immer wieder solche Hilfeplangespräche statt. Der zuständige Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bleibt als Ansprechpartner der Eltern und der Kinder bis zum Abschluss der Maßnahme zuständig.
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Wenn ein Antrag auf Heimunterbringung bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes in den Außenstellen des Jugendamtes gestellt wurde oder der Bedarf durch andere Stellen festgestellt wurde, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt.
Hierbei nehmen Eltern, Sozialarbeiter und Vertreter des ausgewählten Heimes teil.
Es werden die Rahmenbedingungen der Unterbringung und die Ziele, die erreicht werden sollen, festgelegt.
Während der Dauer des Heimaufenthaltes finden immer wieder solche Hilfeplangespräche statt. Der zuständige Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes bleibt als Ansprechpartner der Eltern und der Kinder bis zum Abschluss der Maßnahme zuständig.
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Jugendamt | 0203 94000 |