Beistandschaft beschreibt die Hilfe des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Beschreibung
Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil
Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Dieser wird im Beratungsgespräch aufgenommen. Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Die Führung der Beistandschaft durch das Jugendamt ist grundsätzlich kostenlos. Kosten können dem Kind oder dem Elternteil, der die Beistandschaft einrichten lässt, gegebenenfalls im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren und im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen.
Bemerkung
Sprechen Sie uns in den Regionalstellen des Jugendamtes an (montags, mittwochs und donnerstags von 08.00 - 16.00 Uhr).
Regionalstelle Nord
Friedrich-Ebert-Str. 152
47179 Duisburg
(Bezirke Hamborn und Walsum sowie Meiderich / Beeck)
Regionalstelle Mitte
Sonnenwall 73-75
47051 Duisburg
(Bezirke Homberg/ Ruhrort/ Baerl und Rheinhausen sowie Mitte und Süd)