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Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. denen ein Verfahren vor einem Jugendgericht droht.

Gebühren
Es entstehen keine Kosten.

Bemerkung
Die MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende während des  Verfahrens und auch danach
unterbreiten dem Richter mit ihrer speziellen Kenntnis der persönlichen Hintergründe einen Vorschlag  zum Strafmaß, wobei nicht die strafbare Handlung dabei im Vordergrund steht, sondern die Orientierungan der Persönlichkeit des Beschuldigten und den besonderen Umständen, die die Tat beeinflusst haben
arbeiten mit den Betroffenen und ihren Eltern daran,die oftmals belastende Situation zu überwinden,
zeigen ggf. Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung auf
helfen bei der Ableistung von Sozialstunden

Wichtig ist:
Die Jugendgerichtshilfe ersetzt nicht den notwendigen juristischen Beistand durch einen Anwalt. Die Jugendgerichtshilfe muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch bei einem Jugendgerichtsverfahren gewährt. Die Mitarbeiter der Jugend- und Familienhilfe in den Bezirksämtern und der Wohlfahrtsverbände stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Institutionen

Adresse: 
Bezirksamt Hamborn
Duisburger Straße 213
47166 Duisburg

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