Das wird benötigt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- elektronische Versicherungsbestätigung
- ggf. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (Ausweis des Beauftragten und Fahrzeughalters erforderlich)
- Original-Fahrzeugpapiere (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I, Zulassungsbescheinigung Teil II, COC-Papiere oder Betriebserlaubnis)
Unter welchen Voraussetzungen Kopien akzeptiert werden, erfragen Sie bitte bei der Zulassungsstelle.
- gültige Hauptuntersuchung
Zahlungsart
Die Gebühr kann in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.
Hinweise
Bei vormals in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen kann, soweit an ihnen nichts verändert wurde, vom Vorhandensein der Betriebserlaubnis ausgegangen werden. Bei Neufahrzeugen oder bei aus dem Ausland stammendenden Fahrzeugen kann die Ausstellung eines Datenblattes durch eine Begutachtungsstelle erforderlich werden, falls in den Papieren ein Hinweis auf eine Betriebserlaubnis fehlt.
Fahrten ohne Hauptuntersuchung(HU)/Sicherheitsprüfung(SP)/ohne Betriebserlaubnis
Sollte das Fahrzeug über keine gültige Hauptuntersuchung oder Betriebserlaubnis verfügen, kann das Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk beantragt werden, dass Fahrten nur zu einer Prüforganisation oder Begutachtungsstelle im Zulassungsbezirk möglich sind. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung, beziehungsweise Erlangung einer Betriebserlaubnis ist die Weiterfahrt erlaubt.
In diesen Fällen ist ausschließlich die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges für die Zuteilung der Kurzzeitkennzeichen zuständig.