Anmeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Duisburg zuziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Drittstaatsangehörige wenden sich bitte an die jeweilige Außenstelle der Ausländerbehörde. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin. Nutzen Sie dafür am einfachsten die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Mail. Einwohner mit EU-Staatsangehörigkeit können sich bei der An- und Abmeldung an den Bürgerservice wenden. Binnenschiffer werden bei der Ausländerbehörde Duisburg, Ausländeramt West, Bismarckplatz 1, 47198 Duisburg angemeldet.