Bundestagswahl 2021

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 GG,

- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
- seit mind. 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Man muss also seit dem 26.06.2021 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Bundestagswahl: allgemeine Infos

Beschreibung

Beschreibung

Der Bundestag wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. 

Die nächste Wahl findet am 26.09.2021 statt. 

Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen; eine Stimme für den zu wählenden Direktkandidaten ("Erststimme") und eine für die von den Parteien aufgestellten Kandidatenlisten ("Zweitstimme"). 

Duisburg hat die Wahlkreise 115 Duisburg I und 116 Duisburg II. 


Die letzte Bundestagswahl fand am 24.09.2017 statt. 
In Duisburg wurden zwei der insgesamt 709 Abgeordneten gewählt. 
Die Einteilung der beiden Duisburger Bundestagswahlkreise hatte sich 2013 geändert, sowohl in der Nummerierung (vorher 116 Duisburg I und 117 Duisburg II, jetzt 115 Duisburg I und 116 Duisburg II) als auch in der Aufteilung (Stadtteil Duissern wurde von Wahlkreis 115 in Wahlkreis 116 verschoben).

Bundestagswahlkreise 

Für die 20. Bundestagswahl 2021 hat der Deutsche Bundestag seine 299 Wahlkreise im Wahlgebiet gegenüber der Bundestagswahl 2017 in insgesamt 17 Wahlkreisen neu abgegrenzt.

Auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen entfallen 64 Wahlkreise (mit den Wahlkreisnummern 87-150):

115 Duisburg I

Die Stadtbezirke Rheinhausen, Süd und vom Stadtbezirk Mitte die Stadtteile Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort


(Übrige Stadtbezirke und der Stadtteil 504 Duissern des Stadtbezirks Mitte s. Wahlkreis 116)

116 Duisburg II

die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl und vom Stadtbezirk Mitte der Stadtteil Duissern


(Übrige Stadtbezirke und Stadtteile des Stadtbezirks Mitte s. Wahlkreis 115)

Einreichung der Kreiswahlvorschläge: Frist

 

Kreiswahlvorschläge müssen spätestens bis zum 19.07.2021, 18.00 Uhr bei dem Kreiswahlleiter eingereicht werden. 

  

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl nach Landeslisten

 

Für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26.09.2021 können Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen bei dem Landeswahlleiter für das Land Nordrhein-Westfalen 

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Friedrichstraße 62 - 80
40217 Düsseldorf


bis zum 19.07.2021, 18.00 Uhr, schriftlich eingereicht werden.