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Grundsteuer - Zahlweise

Grundsteuer - Zahlweise

Beschreibung

Zahlweise  
Die Grundsteuer wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Steuer kann auch am 01.07. jeden Jahres in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Eine Umstellung der Zahlweise muss bis spätestens zum 30.09. beim Amt für Rechnungswesen und Steuern beantragt werden und gilt dann ab dem folgenden Kalenderjahr. 

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