Gewerbesteuer - Vorauszahlung
Beschreibung
Vorauszahlungen
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld (Veranlagungsergebnis). Um einen regelmäßigen Geldfluss in den Gemeindehaushalt sicherzustellen und den Steuerpflichtigen eventuell hohe zinspflichtige Nachzahlungen zu ersparen, werden bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen erhoben. Die Vorauszahlungen sind gemäß § 19 Absatz 2 GewStG grundsätzlich an das letzte Veranlagungsergebnis anzupassen und vierteljährlich zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu entrichten.
Entsprechen die Erträge der Vorauszahlungsjahre nicht dem letzten Veranlagungsergebnis, können die Vorauszahlungen von der Gemeinde innerhalb von 15 Monaten nach Ablauf des Erhebungszeitraumes auf Antrag an den zu erwartenden Gewerbeertrag angepasst werden. Wurden die Vorauszahlungen vom Finanzamt durch Grundlagenbescheid (Vorauszahlungs-Messbescheid) festgesetzt, so ist die Anpassung dort zu beantragen.
