Gewerbesteuer - Zerlegung
Beschreibung
Zerlegung der Gewerbesteuer
Liegen die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs in mehreren Gemeinden, ist der Steuermessbetrag zu zerlegen und der jeweilige Anteil den einzelnen Gemeinden zuzuweisen. Das gleiche gilt, wenn innerhalb eines Erhebungszeitraums (Kalenderjahr) der Gewerbebetrieb von einer Gemeinde in eine andere verlegt wird.
Über die Zerlegung erlässt das Finanzamt einen Zerlegungsbescheid, der bei einer Änderung des Steuermessbetrages ebenfalls zu ändern ist. Zerlegungsmaßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne der einzelnen Betriebsstätten zueinander.
