Informationen zur Grundsteuerreform

Beschreibung

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Informationen zur Grundsteuerreform 

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 entschieden, dass die bisherigen Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 nicht mehr angewendet werden dürfen. Dies hat zur Folge, dass bundesweit alle Grundstücke zum Stichtag 01.01.2022 (Hauptfeststellung) durch die Finanzämter neu zu bewerten sind. Für das Land Nordrhein-Westfalen werden die neuen Bemessungsgrundlagen nach dem Bundesgesetz ermittelt, welches das bisherige dreistufige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer beibehält (Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz). Der bisherige Einheitswert wird hierbei durch den Grundsteuerwert ersetzt. 

 

Einreichen der Steuererklärungen (Feststellungserklärungen) 

Die Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet, bei der Finanzverwaltung NRW eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich digital einzureichen. Die elektronischen Formulare werden seit dem 01.07.2022 unter MeinELSTER (www.elster.de) mit weiteren Informationen bereitgestellt. Nach einmaliger Verlängerung endete die Abgabefrist für die Steuererklärung(en) am 31.01.2023. Die Steuererklärung(en) können weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER abgegeben werden.

 

Individuelle Fragen zur Grundsteuer werden unter der eingerichteten Grundsteuer-Hotline beantwortet. Die Telefonnummer finden Sie auf den Kontaktseiten des für Ihr Grundstück zuständigen Finanzamtes. Für Nachfragen beim Finanzamt benötigen Sie die Einheitswertnummer, die Sie auf dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes aber auch auf dem Grundsteuerbescheid finden. Aus den ersten drei Ziffern der Einheitswertnummer können Sie das für Ihren Grundbesitz zuständige Finanzamt ermitteln:

 

107: Finanzamt Duisburg-Hamborn

109: Finanzamt Duisburg-Süd

134: Finanzamt Duisburg-West

 

Weitere Informationen der Finanzverwaltung finden Sie unter

 

         www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Wie hoch wird die Grundsteuer ab 2025 sein? 

Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes war die steuerliche Ungleichbehandlung von Grundstücken infolge der seit Jahrzehnten unterbliebenen Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen. Die Reform soll insgesamt aufkommensneutral gestaltet werden. Gleichwohl wird es durch die Neuregelung ab 2025 zu Belastungsverschiebungen kommen; dies bedeutet, für einen Teil der Grundstücke wird mehr Grundsteuer als bisher zu entrichten sein, für einen anderen Teil wird die Grundsteuer geringer als bislang ausfallen. Wie hoch die Grundsteuer für die einzelnen Objekte ab dem Jahr 2025 konkret sein wird, steht erst fest, wenn die Datenbasis (Grundsteuermessbeträge) für das Duisburger Stadtgebiet vollständig vorliegt. Nach den bislang von den Finanzämtern an die Stadt Duisburg übermittelten Datensätzen zeichnet sich - wie auch in anderen Kommunen in NRW - eine Lastenverschiebung von den gewerblichen Grundstücken zu den Wohngrundstücken ab. Diese systematische Lastenverschiebung kann nicht durch die Stadt Duisburg über den Hebesatz, sondern ausschließlich über eine Anpassung der Steuermesszahlen durch das Land NRW verhindert werden. Oberbürgermeister Sören Link hat bereits an den Ministerpräsidenten des Landes NRW eindringlich appelliert, diesbezüglich tätig zu werden.

Der Appell kann hier abgerufen werden.PDF-Datei152,18 kB

 

Was gilt bis 2024? 

Für den Übergangszeitraum bis Ende 2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer.

 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuer