Die Verwaltung der Beteiligungen

Beschreibung

Beschreibung

Die Stabsstelle mit ihren Mitarbeitern begleitet sämtliche Vorgänge, die mit den städtischen Gesellschaften und Betrieben in Zusammenhang stehen: Angefangen bei den Gründungs- und Beteiligungsvorbereitungen über Festlegung des Unternehmensgegenstandes und Gestaltung der Satzung bis hin zur Auflösung. Im Gründungsstadium kommt der Überprüfung und Feststellung des von der Gesellschaft verfolgten öffentlichen Zwecks maßgebliche Bedeutung zu; entsprechend spielt im Verlauf der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Einhaltung der gesetzten Ziel- und Leistungsvorgaben eine wesentliche Rolle.

Den Ratsmitgliedern wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaften und Betriebe, die regelmäßig zugleich die Belange der Stadt berühren, durch die Stabsstelle berichtet. In diesem Zusammenhang bedürfen Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse sowie Gesellschaftsvorfälle von besonderer Bedeutung oder mit speziell betriebswirtschaftlicher sowie auch juristischer Fragestellung der Überprüfung und Beurteilung, um hierzu erforderlich werdende Ratsentscheidungen vorzubereiten.

Darüber hinaus erarbeitet die Stabsstelle regelmäßig Stellungnahmen für die städtischen Vertreter in den Kontrollgremien der Gesellschaften. Auch hier steht - wie bei der gesamten Tätigkeit der Stabsstelle - die Aufgabe im Vordergrund, unterschiedliche Ziele und Interessen zu koordinieren und auf diese Weise zur Steuerung innerhalb des Gesamtkonzerns Stadt Duisburg beizutragen.