Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle der Stadt Duisburg berät Betroffene oder Angehörige über Möglichkeiten und Grenzen einer rechtlichen Betreuung eines Erwachsenen, der aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Krankheit seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln kann. Eine Betreuung kann durch das Amtsgericht angeordnet werden und bedeutet ausschließlich die "rechtliche Betreuung" eines Menschen. In vielen Fällen besteht aber auch die Möglichkeit, eine Vollmacht zu erstellen, so dass keine rechtliche Betreuung notwendig ist.