Ausländerbehörde
Beschreibung
Für den Besuch der Ausländerbehörde sind folgende Regeln zu beachten:
Ein Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ohne Termin kann kein Einlass gewährt werden.
Für die Außenstellen der Ausländerbehörde besteht nun die Möglichkeit einer direkten Online-Termin-Buchung.
Für die Außenstelle Süd und West können für alle Dienstleistungen Online-Termine gebucht werden, für die Außenstelle Nord besteht dies zunächst nur für bestimmte Dienstleistungen (Verpflichtungserklärungen).
Sonderprojekte der Ausländerbehörde Duisburg (unabhängig vom Wohnort):
Übertrag des Aufenthaltstitels Online-Buchung (Öffnet in einem neuen Tab)
Aufnahme biometrischer Daten für Geflüchtete aus der Ukraine (§24 AufenthG) Online-Buchung (Öffnet in einem neuen Tab)
Termine für allgemeine ausländerrechtliche Angelegenheiten:
Außenstelle Nord Online-Buchung
Außenstelle West Online-Buchung (Öffnet in einem neuen Tab)
Außenstelle Süd Online-Buchung
Ansonsten nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular.
Beim Senden des Kontaktformulars wird die zuständige Außenstelle durch den Wohnort ausgewählt.
Bei ausländisch Studierenden und Inhaber einer Duldung ist dies anders, bitte beachten Sie die entsprechenden Fragen dazu im Kontaktformular.
Für ausländische Studierende ist die Außenstelle Süd für das gesamte Stadtgebiet zuständig.
Aufenthaltsrechtliche Anliegen von Fachkräften und Studierenden können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden:
Willkommen - Welcome - Bienvenue - Hoşgeldin
auf den Internetseiten der Ausländerbehörde!
Die Ausländerbehörde wird digital! Die eingehende Post wird eingescannt und digital an die Sachbearbeiter*innen weitergeleitet. Bitte reichen Sie keine Original per Post ein und verzichten Sie auch darauf die Seiten zu klammern bzw. zu tackern!
Wir möchten Ihnen hier einen Überblick über die Servicebereiche der Behörde anbieten. Alle Angaben sind allgemein gehalten. Besondere, individuelle Gegebenheiten können leider nicht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund finden Sie hier auch keine Aussagen zu Asylverfahren und Duldungen.
Achtung!
Wichtige Info vorab:
Innerhalb des Bundesgebiets sind die Einreise und der Aufenthalt nur mit gültigem Pass oder Passersatz gestattet.
Über folgende Themen können Sie sich auf der Internetseite der Ausländerbehörde Duisburg informieren:
- Was ist der elektronische Aufenthaltstitel? (Öffnet in einem neuen Tab)
- (Öffnet in einem neuen Tab)Übertragung eines Aufenthaltstitels
- Aufenthaltserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Niederlassungserlaubnis (Öffnet in einem neuen Tab)
- Blaue Karte – EU (Öffnet in einem neuen Tab)
- EU-Daueraufenthaltskarte (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Wie bekomme ich ein Visum? (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verpflichtungserklärungen für Touristen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verpflichtungserklärungen von Firmen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Was ist eine Fiktionsbescheinigung? (Öffnet in einem neuen Tab)
- EU-Freizügigkeit (Öffnet in einem neuen Tab)
- Asylangelegenheiten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission (Öffnet in einem neuen Tab)
Sollten Sie weitergehende Fragen haben, können Sie sich gerne über die untenstehenden Kontaktdaten bei uns melden!