Die Verkehrsüberwachung des Bürger- und Ordnungsamtes ist – neben der Polizei – für die Überwachung des ruhenden Verkehrs („Halten und Parken“), für Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen von LKW-Einfahrtverboten zuständig. Die Verkehrsüberwachung verfügt hierzu über die Arbeitsgruppen „Ruhender Verkehr“ und „Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung“.
Hiermit trägt die Verkehrsüberwachung zur Verkehrssicherheit im Stadtgebiet bei.
Wofür ist die Verkehrsüberwachung nicht zuständig?
Die Verkehrsüberwachung ist – mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrollen und Kontrollen der LKW-Einfahrverbote - nicht für die Kontrolle und Ahndung des sonstigen fließenden Verkehrs zuständig. Diese werden, ebenso wie Straftaten, von der Polizei bearbeitet. Für eine Vielzahl anderer ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Kontrollen (z.B. Lärm, Müll, Grillen an Seen, Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum) ist der Städtische Außendienst (SAD) zuständig.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist mit 50 Verkehrsüberwachungskräften, in mehreren Schichten, im gesamten Stadtgebiet tätig und kontrolliert hierbei Halte- und Parkverstöße.
Neben dem Revierdienst, der in allen Stadteilen durchgeführt wird, werden durch die Verkehrsüberwachungskräfte auch besondere Schwerpunkte und Beschwerdestellen kontrolliert:
· Schulen und Kindergärten (insg. über 300 Einrichtungen)
· Feuerwehrzufahrten
· Behindertenparkplätze
· Bewirtschaftete Parkplätze
· Rad- und Gehwege
· Veranstaltungsbereiche
Der Einsatz erfolgt im Schichtdienst sowie bei regelmäßigen Wochenendeinsätzen, um so eine flächendeckende Überwachung im Duisburger Stadtgebiet zu gewährleistet.
LKW-Kontrollen
Duisburg zählt zu den bedeutendsten Logistikstandorten Europas, geprägt durch den weltweit größten Binnenhafen und verschiedene Logistikstandorte. Mit dem Wachstum der Logistikbranche stieg auch der LKW-Verkehr und damit verbunden die Zahl der LKW-Parkverstöße im gesamten Stadtgebiet.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde ein Team zur Kontrollen von LKW-Parkverstößen eingerichtet. Das Team „LKW-Kontrollen“ konzentriert sich auf die Kontrolle und Ahndung von LKW-Parkverstößen sowie auf die hiermit verbundenen Begleiterscheinungen.
Die Team „LKW-Kontrollen“ arbeitet im 2‑Schicht-System und führt zudem regelmäßige Kontrollen in den Abendstunden und an Wochenenden durch. Dadurch können sowohl Wohn- als auch Gewerbegebiete umfassend kontrolliert werden.
Abschleppmaßnahmen
Soweit durch einen Parkverstoß die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt wird, Behinderungen entstehen, Rettungswege blockiert oder Zufahrten versperrt werden, kann die Verkehrsüberwachung die falsch parkenden Fahrzeuge abschleppen.
Die Abschleppmaßnahmen werden durch die Verkehrsüberwachungskräfte und besonders geschulte spezialisierte Verkehrsüberwachungskräfte vorgenommen.
Die Kosten für die Abschleppmaßnahmen sind jeweils von den Fahrzeugführenden bzw. -haltern zu erstatten.
Da die Verkehrsüberwachung, aufgrund der Größe des Stadtgebietes, ihre Kontrollen immer nur punktuell durchführen kann, besteht die Möglichkeit, dass auch direkt Anzeigen über Halte- und Parkverstöße gemacht werden.