Integration fördern, Zusammenhalt stärken: BAMF startet Interessenbekundungsverfahren für das Förderjahr 2026

Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ unterstützt neue Projektideen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration Zugewanderter

Deutschland ist heute vielfältiger denn je. Menschen unterschiedlichster Herkunft, Religionen und Lebensentwürfe leben gemeinsam in unseren Städten und Gemeinden. Damit aus dieser Vielfalt ein gemeinsames „Wir“ entstehen kann, braucht es gezielte Maßnahmen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts – vor allem auf lokaler Ebene, dort, wo das alltägliche Miteinander stattfindet.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat deshalb im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Gesucht werden neue, schlüssige Projekte, die ab dem 1. Januar 2026 einen Beitrag zur Integration von Zugewanderten leisten und das soziale Miteinander stärken.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (BGZ) werden gezielt Projekte gefördert, die Begegnung, Teilhabe, Toleranz und Engagement ermöglichen

Ziel des Programms: Ein starkes, demokratisches Gemeinwesen

Das BGZ-Programm verfolgt ein klares Ziel: Eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen – unabhängig von Herkunft oder Religion – angenommen, beteiligt und verantwortlich fühlen. Die geförderten Projekte sollen:

  • den sozialen Zusammenhalt im Alltag stärken,
  • Zugewanderten den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe erleichtern,
  • Räume für Begegnung und Dialog schaffen,
  • demokratische Werte vermitteln und das Engagement fördern,
  • Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus entgegenwirken.

Thematische Schwerpunkte: Projekte mit klarem Fokus gesucht

Projektideen müssen sich einem von vier Themenschwerpunkten zuordnen lassen. Eine Kombination mehrerer Schwerpunkte ist nicht zulässig – der Bezug zum gewählten Thema muss deutlich erkennbar sein.

1. Demokratie erleben – Teilhabe stärken – Zukunft mitgestalten

In Zeiten zunehmender Polarisierung, Desinformation und demokratischer Herausforderungen sind Projekte gefragt, die Menschen für demokratische Prozesse begeistern und zur aktiven Mitgestaltung motivieren.

Gefördert werden z. B.:

  • Bildungsformate zu demokratischen Institutionen und Prozessen
  • Projekte zur Medienkompetenz und Bekämpfung von Falschinformationen
  • Angebote zur Stärkung von politischem Engagement, auch im Zusammenhang mit ökologischen Fragen
  • Austauschformate zur Förderung einer respektvollen Debattenkultur

2. Zufallsbegegnungen – Brücken bauen für mehr Gemeinschaft

Begegnung passiert oft im Alltag – auf dem Spielplatz, im Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Ziel ist es, diese öffentlichen Orte bewusst zu nutzen, um Brücken zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zu schlagen.

Gefördert werden z. B.:

  • kreative Formate im öffentlichen Raum, die Menschen miteinander ins Gespräch bringen
  • gemeinsame Aktivitäten, die den Sozialraum stärken
  • Aktionen, die Sichtbarkeit für Vielfalt schaffen und Vorurteile abbauen
  • Projekte, die Zufallsbegegnungen gezielt inszenieren und Raum für Dialog bieten

3. Für Vielfalt und Toleranz – Diskriminierung abbauen

Rassismus, Antisemitismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefährden den gesellschaftlichen Frieden. Projekte in diesem Schwerpunkt leisten Aufklärungsarbeit und fördern eine Kultur der Toleranz.

Gefördert werden z. B.:

  • Sensibilisierungskampagnen und Informationsformate
  • interkulturelle und interreligiöse Dialogveranstaltungen
  • Empowerment-Workshops für Betroffene von Diskriminierung
  • kreative Projekte, die unterschiedliche Lebensentwürfe sichtbar machen


4. Projektarbeit als Ergänzung zum Integrationskurs

Sprache allein reicht nicht – sie braucht Alltag, Austausch und Anwendung. Projekte in diesem Bereich sollen Teilnehmende von Integrationskursen unterstützen, das Gelernte zu festigen und gesellschaftliche Teilhabe zu erleben.

Gefördert werden z. B.:

  • Begegnungsprojekte mit deutschsprachigen Bürgerinnen und Bürgern
  • Aktivitäten, die den Spracherwerb im realen Alltag unterstützen (kein Sprachunterricht!)
  • Angebote, die Kursteilnehmenden neue soziale Netzwerke und Engagementmöglichkeiten eröffnen

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Kirchen und Migrantenselbstorganisationen
  • anerkannte Träger der politischen Bildung
  • Kommunen und kommunale Einrichtungen
  • Stiftungen
  • gemeinnützige GmbHs (auch solche, die den Zusatz „gGmbH“ nicht im Namen tragen)


Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen ohne Gemeinnützigkeit und Projekte, die bereits laufen oder deren Schwerpunkte außerhalb der geförderten Themenbereiche liegen (z. B. Sportförderung, klassische Sprachkurse, Arbeitsmarktintegration oder Sozialarbeit während des Schulbetriebs).

Was wird gefördert?

  • Maximale Fördersumme: bis zu 70.000 Euro pro Jahr
  • Maximale Projektlaufzeit: bis zu 36 Monate
  • Eigenmittelanteil: möglichst 10 % der Gesamtkosten
  • Sprache der Projektumsetzung: Deutsch
  • Förderform: Anschubfinanzierung

So läuft die Antragstellung ab

Die Interessenbekundung erfolgt schriftlich und in Papierform bis spätestens zum 30. Juni 2025 (entscheidend ist der Poststempel). Sie muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Titelblatt (Download: www.bgz-vorort.de (Öffnet in einem neuen Tab))
  2. Projektskizze (siehe unten Download: Formale Vorgaben Projektskizze / www.bzg-vorort.de/projektwissen (Öffnet in einem neuen Tab))
  3. Finanzierungsplan für die gesamte Projektlaufzeit (Download: www.bgz-vorort.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Wichtig:

  • Die Einhaltung der Formvorgaben ist zwingend.
  • Es dürfen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden.
  • Unvollständige oder verspätete Einreichungen werden vom Verfahren ausgeschlossen.
  • Die Projektidee muss klar einem der vier Themenschwerpunkte zugeordnet sein.


Postadresse für die Einreichung:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 81D
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

(Ein Rechtsanspruch auf Förderung eines Projektes besteht nicht.)

Weitere Infos & Hilfestellung

Zur Unterstützung der Antragstellung bietet das BAMF auf der Website www.bgz-vorort.de (Öffnet in einem neuen Tab) hilfreiche Materialien an, darunter:

  • den Leitfaden zur Antragstellung
  • das digitale Schulungsprogramm „Projekt:Wissen“
  • FAQs rund um Projektförderung und Durchführung

Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Veröffentlichung auf der Homepage www.bgz-vorort.de (Öffnet in einem neuen Tab)in Kraft.

Gemeinsam vor Ort etwas bewegen

Ob kleine Nachbarschaftsinitiativen oder große Bildungsprojekte – das BGZ-Förderprogramm lebt vom Engagement vor Ort. Die eingereichten Projekte sollen Zugewanderten nicht nur das Ankommen erleichtern, sondern auch das Mitwirken ermöglichen. Denn gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht dort, wo Menschen gemeinsam die Zukunft gestalten.

📅 Jetzt aktiv werden – Frist zur Einreichung: 30. Juni 2025