Neu- und Umbauvorhaben

Bevor die Herstellung eines Kanalanschlusses durchgeführt werden kann, ist ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.

Im Zusammenhang mit Neu- und Umbauvorhaben auf Ihrem Grundstück ist in der Regel auch die Entwässerung zu betrachten.

Bevor die tatsächliche Herstellung oder Änderung eines Kanalanschlusses bzw. der Grundstücksentwässerungsanlage durchgeführt werden darf, ist in einigen Fällen vorab ein förmliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Dies ist von der Größe der befestigten Grundstücksfläche abhängig oder auch davon, ob Niederschlagswasser vor Ort versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll.

Sollte für Ihr Bauvorhaben eine gewerbliche Nutzung geplant sein, könnte auch eine Vorbehandlung des Abwassers notwendig sein (z.B. Restaurantbetrieb, Kfz-Betrieb). Weitere Informationen finden Sie in diesem Falle hier.

Die nachfolgende Zusammenstellung soll Ihnen einen Überblick darüber geben, wann welche Schritte erforderlich sind und welche Unterlagen in diesem Zusammenhang benötigt werden.