Elektroaltgeräte

Elektrogeräte gehören nicht in den Restmüll!

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten vielfältige Schadstoffe. Sie dürfen auf gar keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. Neuere Geräte sind deshalb auch mit diesem Symbol gekennzeichnet.

Viele Elektroaltgeräte bestehen aus mehr als 100 verschiedenen Substanzen. Neben wertvollen Rohstoffen (Eisen, Kupfer, Gold etc.) sind dies umwelt- und gesundheitsgefährliche Stoffe wie Cadmium, Blei und Quecksilber. Ihre unsachgemäße Entsorgung gefährdet Menschen und Umwelt. Bei der fachgerechten Verwertung können vielfältige Rohstoffe zurückgewonnen werden. Aus 14 t Elektroaltgeräten lassen sich etwa 1 t Kupfer zurückgewinnen. Im Bergbau müssten dazu bis zu 1000 t Gestein bearbeitet werden.

Wichtig: Vor der Abgabe Ihrer Elektro-Altgeräte, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, müssen die leicht entnehmbaren Batterien und/oder Akkus unbedingt entfernt werden, damit diese gesondert verwertet werden können. Batterien und Akkus dürfen - genau wie Elektro-Altgeräte - keinesfalls in den Hausmüll. Ihre Rücknahmestellen, unsere Recyclinghöfe und der Handel, sind hierfür die richtige Adresse.

Denken Sie daran, zu Ihrem eigenen Schutz Ihre persönlichen Daten von Handys, Laptops oder PCs zu löschen!

Es fallen sämtliche elektrischen und elektronischen Geräte (zum Beispiel auch Möbelstücke oder Bekleidung mit elektrischen Funktionen) unter das ElektroG. Ist der elektrische Bestandteil fest eingebaut und nur schwer zu demontieren, ist das Gesamtprodukt ein Elektroaltgerät, zum Beispiel Spiegelschrank mit Beleuchtung oder Schuh mit Blinkbeleuchtung.

Kann der elektrische Bestandteil ausgetauscht oder demontiert werden, so ist nur der elektrische Bestandteil ein Elektroaltgerät.

Bei der Entsorgung über Sperrgut sind die elektrischen Bestandteile, sofern sie demontierbar sind, separat anzumelden. Es ist zum Beispiel der Schrank als Sperrgut, die demontierte LED-Beleuchtung als Altelektrogerät anzumelden.

Was aber passiert mit Ihren alten Elektrogeräten?
Wir sorgen dafür, dass die von Ihnen zurückgegebenen Elektro-Altgeräte fachgerecht in Sammelgruppen erfasst werden. Danach werden sie zu einer Erstbehandlungsanlage transportiert, wo zuerst die Schad- und Störstoffe zur Vorbereitung für die mechanische Aufbereitung entfernt werden. Bei der mechanischen Aufbereitung der schadstofffreien Elektro-Altgeräte werden wichtige Sekundärrohstoffe separiert, um neue Produkte herzustellen. Nach der Aufbereitung noch verbleibende Reststoffe werden energetisch verwertet. Das heißt, dass Ihre alten Elektrogeräte letzten Endes ein "zweites Leben" bekommen, da sie auch für die Entstehung neuer Produkte genutzt werden.

Ihre Aufgabe: Sie müssen nur den kurzen Weg zu Ihrer nächsten Rücknahmestelle gehen und Ihre Elektro-Altgeräte dort abgeben. Gerne holen wir Großgeräte auch bei Ihnen ab. Alles Weitere machen wir.

Abgabe an den Rücknahmestellen
Liefern Sie Ihre Elektro-Altgeräte einfach an einen unserer vier Recyclinghöfe an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Sperrgutabfuhr die Geräte zur Abholung anzumelden. Kleinere Geräte können auch über die e-Tonne (s. unten) entsorgt werden und Kleinstgeräte (z. B. Mobiltelefone) nimmt auch das Schadstoffmobil an. Ob Kühlschränke, Laptops oder Bügeleisen: Sowohl große als auch kleine Elektro-Altgeräte werden von uns kostenlos entgegengenommen und in sechs Sammelgruppen erfasst.

Ab dem 1.7.2022 können Kleingeräte (z.B. Föhn, Kaffeemaschine,  Wasserkocher o.ä.) mit einer maximalen Seitenlänge von 25cm im stationären Handel (z.B. Lebensmittelhandel) abgegeben werden, sofern der stationäre Handel Elektrogeräte teilweise oder dauerhaft im Sortiment hat.

Die sechs Sammelgruppen
Die Elektrogeräte werden in Sammelgruppen unterteilt. Diese werden auf dem Recyclinghof getrennt gesammelt. Es gibt folgende Sammelgruppen:

1) Wärmeüberträger, Kühlgeräte
2) Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten
3) Lampen
4) Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte)
5) Geräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
6) Photovoltaikmodule


Verwertung

  • Entfernung gefährlicher Stoffe: Die enthaltenen Schad- und Störstoffe (wie z. B. quecksilberhaltige Stoffe, Flammschutzmittel oder Kühlmittel) werden aus den Geräten entfernt. Teilweise sind die Schadstoffe verwertbar, teilweise müssen sie fachgerecht entsorgt werden.
  • Mechanische Aufbereitung: In den Folgeprozessen werden die Altgeräte, die keine Störstoffe enthalten bzw. bei denen diese bereits entfernt wurden, weiter verarbeitet. Wie geschieht das? Mit Hilfe von Zerkleinerungsprozessen, durch welche die wichtigen Rohstoffe wie z. B. Eisen, Kupfer, Aluminium, Zink und Kunststoffe separiert werden.
  • Recycling: Gewonnene Materialien werden z.B. an Metallhütten weiter verkauft und gelangen auf diese Weise wieder in den Produktzyklus. Wichtige Rohstoffe, die aus Ihrem Elektro-Altgerät gewonnen werden können, sind zum Beispiel: Eisen, Kupfer, Aluminium, Zink, Seltene Erden, Gold und Kunststoffe.

Bitte beachten Sie:
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz dürfen Kleingeräte nicht in die Hausmüllbehälter bzw. in die Wertstofftonne geworfen werden.

Ferner dürfen Elektroklein und -großgeräte nach dem ElektroG nicht von gewerblichen Sammlern mitgenommen werden. Gemäß § 9 Abs. 9 ElektroG kann sowohl der Erlass einer Untersagungsverfügung als auch das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens in Betracht kommen.

Damit soll eine hochwertige, umweltschonende und flächendeckende Entsorgung gewährleistet werden. Die teilweise erzielbaren Erlöse werden wie die Kosten für die Sammlung mit den Abfallgebühren verrechnet.

Funktionsfähige IT-Geräte, wie zum Beispiel Laptops, können dem Hilfsprojekt Labdoo.org als Spende überlassen werden, die sie weltweit an Hilfsprojekte für Kinder und Jugendliche weitergeben. Aktuell auch an zahlreiche Duisburger Schulen und Einrichtungen.